Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) zur Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrags für das Jahr 2014 unzulässig ist. In seinem Beschluss vom 5. September 2024 stellte das BVerfG fest, dass die Richtervorlage nicht ausreichend begründet war, um eine verfassungsrechtliche Überprüfung zu rechtfertigen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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