Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Versicherer müssen keinen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen, da der Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Damit ist die umstrittene Frage zur Zuschusspflicht in der bAV der Branche endgültig geklärt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil in der vergangenen Woche die Revision eines Arbeitnehmers zurückgewiesen und damit eine Streitfrage aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in der Versicherungswirtschaft endgültig geklärt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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