Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Änderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Wertpapierfirmen-gesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Handelsplatz- und Börsegesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2024/790 und der Verordnung (EU) 2024/791 Reformen zur Verbesserung der Transparenz auf den Wertpapiermärkten beschlossen. Ziel dieser Reformen ist die Vereinfachung, Harmonisierung und Effizienzsteigerung der Finanzmarktregulierung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch eine Überarbeitung der bisherigen MiFID II- und MiFIR-Regelungen.
Die neuen Regelungen bringen für Marktteilnehmer unter anderem klarere Zulassungsregeln, vereinfachte regulatorische Anforderungen und einen EU-weiten konsolidierten Datenticker. Dieser führt Handelsdaten aus verschiedenen Quellen in einen einheitlichen elektronischen Datenstrom zusammen und macht sie öffentlich zugänglich. Zudem wird die Praxis der Rückvergütung für Orderweiterleitungen verboten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die neuen Regelungen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Ausführungsplätzen schaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmarktinfrastruktur sichern.
Die Verordnung (EU) 2024/791 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Die Richtlinie (EU) 2024/790 bedarf der nationalen Umsetzung, wofür die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich sind. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für Oktober 2025 geplant.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 7437
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934539
Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Änderung des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, des Wertpapierfirmen-gesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Handelsplatz- und Börsegesetzes und weiterer Gesetze genehmigt.
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2024/790 und der Verordnung (EU) 2024/791 Reformen zur Verbesserung der Transparenz auf den Wertpapiermärkten beschlossen. Ziel dieser Reformen ist die Vereinfachung, Harmonisierung und Effizienzsteigerung der Finanzmarktregulierung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch eine Überarbeitung der bisherigen MiFID II- und MiFIR-Regelungen.
Die neuen Regelungen bringen für Marktteilnehmer unter anderem klarere Zulassungsregeln, vereinfachte regulatorische Anforderungen und einen EU-weiten konsolidierten Datenticker. Dieser führt Handelsdaten aus verschiedenen Quellen in einen einheitlichen elektronischen Datenstrom zusammen und macht sie öffentlich zugänglich. Zudem wird die Praxis der Rückvergütung für Orderweiterleitungen verboten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die neuen Regelungen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Ausführungsplätzen schaffen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmarktinfrastruktur sichern.
Die Verordnung (EU) 2024/791 gilt in Liechtenstein nach der Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar. Die Richtlinie (EU) 2024/790 bedarf der nationalen Umsetzung, wofür die Gesetzesabänderungen der gegenständlichen Vorlage erforderlich sind. Die erste Lesung der Vorlage im Landtag ist für Oktober 2025 geplant.
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