Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Daten-Governance-Verordnung (Data Governance Act) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, einheitliche Bedingungen für die gemeinsame Datennutzung, den Zugang zu Daten, die Datenweitergabe und den Datenaustausch im EWR-Binnenmarkt festzulegen. Konkret regelt die Verordnung den Umgang mit Daten im Besitz von öffentlichen Stellen im europäischen Kontext.
Nach der Übernahme in das EWR-Abkommen wird der Data Governance Act auch in Liechtenstein unmittelbar anwendbar sein. Dennoch bedürfen einige Bestimmungen einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Daher werden mit diesem Durchführungsgesetz insbesondere die für den Vollzug zuständigen Behörden und deren Aufgaben benannt. Ebenso werden die Zusammenarbeit der Behörden konkretisiert und Sanktionsbestimmungen festgelegt. Darüber hinaus wird das Beschwerdekommissionsgesetz im Hinblick auf Beschwerden nach diesem Gesetz und dem Data Governance Act angepasst.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. Dezember 2025.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934540
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Daten-Governance-Verordnung (Data Governance Act) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.
Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, einheitliche Bedingungen für die gemeinsame Datennutzung, den Zugang zu Daten, die Datenweitergabe und den Datenaustausch im EWR-Binnenmarkt festzulegen. Konkret regelt die Verordnung den Umgang mit Daten im Besitz von öffentlichen Stellen im europäischen Kontext.
Nach der Übernahme in das EWR-Abkommen wird der Data Governance Act auch in Liechtenstein unmittelbar anwendbar sein. Dennoch bedürfen einige Bestimmungen einer Durchführung im liechtensteinischen Recht. Daher werden mit diesem Durchführungsgesetz insbesondere die für den Vollzug zuständigen Behörden und deren Aufgaben benannt. Ebenso werden die Zusammenarbeit der Behörden konkretisiert und Sanktionsbestimmungen festgelegt. Darüber hinaus wird das Beschwerdekommissionsgesetz im Hinblick auf Beschwerden nach diesem Gesetz und dem Data Governance Act angepasst.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. Dezember 2025.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
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