Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags betreffend die Grundstücke Nr. 212, 213 und 214 in Gamprin zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das Ziel des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags ist die rechtliche und strukturelle Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sowie der Grundstücksformen rund um den Bushof am Postplatz Bendern. Der Grundstückstausch zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Gamprin erfolgt flächen- und wertgleich.
Zusätzlich wird eine Dienstbarkeit in Form eines öffentlichen Fuss- und Fahrwegrechts vertraglich geregelt und im Grundbuch eingetragen. Diese ist notwendig, da schon jetzt und auch künftig diese Flächen aufgrund der Schleppkurven für die Anfahrt der Busse zu den Haltekanten beansprucht und befahren werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Bildung
Michael Ospelt, Generalsekretär
T +423 236 61 94
michael.ospelt@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934553
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags betreffend die Grundstücke Nr. 212, 213 und 214 in Gamprin zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das Ziel des Tausch- und Dienstbarkeitsvertrags ist die rechtliche und strukturelle Bereinigung der Eigentumsverhältnisse sowie der Grundstücksformen rund um den Bushof am Postplatz Bendern. Der Grundstückstausch zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Gamprin erfolgt flächen- und wertgleich.
Zusätzlich wird eine Dienstbarkeit in Form eines öffentlichen Fuss- und Fahrwegrechts vertraglich geregelt und im Grundbuch eingetragen. Diese ist notwendig, da schon jetzt und auch künftig diese Flächen aufgrund der Schleppkurven für die Anfahrt der Busse zu den Haltekanten beansprucht und befahren werden.
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