EQS-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Anleiheemission NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT. IN KANADA IST DAS ANGEBOT NUR AN INSTITUTIONELLE INVESTOREN IN ONTARIO, QUÉBEC, BRITISCH-KOLUMBIEN ODER ALBERTA GERICHTET, WELCHE NACH ANWENDBAREN KANADISCHEN WERTPAPIERGESETZEN GLEICHZEITIG AKKREDITIERTE INVESTOREN UND KANADISCHE ZUGELASSENE INVESTOREN SIND. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. Neue Wandelanleihen Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") kündigt ein Angebot unbesicherter und nicht nachrangiger Wandelanleihen mit Endfälligkeit in 2032 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Mio. und einer Stückelung von jeweils EUR 100.000, ISIN: DE000A4DFHZ5 (die "Neuen Anleihen") an. Die Neuen Anleihen werden in neue und/oder bestehende Namensaktien der Gesellschaft wandelbar sein (die "Stammaktien"). Die Gesellschaft nutzt eine Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 10. Mai 2022 zur Ausgabe von Neuen Anleihen. Die Bezugsrechte der Aktionäre sollen ausgeschlossen werden. Die Neuen Anleihen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb von Australien, Südafrika, Japan und jedem anderen Land, in dem das Angebot und der Verkauf der Neuen Anleihen nach geltendem Recht untersagt ist, im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten (das "Angebot"). In Kanada ist das Angebot nur an institutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oder Alberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzen gleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investoren sind. Die Gesellschaft plant, den Erlös aus dem Angebot für die Finanzierung des gleichzeitigen Rückkaufs ihrer ausstehenden Wandelanleihen mit Laufzeit bis 2025 (wie unten beschrieben) und allgemeine Geschäftszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten zu verwenden. Die Neuen Anleihen werden zu 100% des Nennbetrags ausgegeben und es werden keine periodischen Zinszahlungen geleistet. Die Neuen Anleihen werden am 10. September 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag, der zwischen 100,9 % und 104,5 % des Nennbetrags festgesetzt wird, zurückgezahlt (der "Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag"), sofern sie nicht vorzeitig gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 40,0 % und 45,0 % über dem Referenzaktienkurs (dem volumengewichteten Kurs der Aktien auf XETRA zwischen dem Beginn der Platzierung und der Preissetzung des Angebots am 3. September 2025) festgesetzt werden. Gläubiger der Neuen Anleihen sind berechtigt, eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Neuen Anleihen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am 10. September 2030 zu verlangen. Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die noch ausstehenden Neuen Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag am Vorzeitigen Rückzahlungstag (i) frühstens am 9. Oktober 2030 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktie 130% des relevanten Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags an jedem Handelstag innerhalb eines bestimmten Zeitraums beträgt oder überschreitet oder (ii) wenn zu jeglichem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Neuen Anleihen, der von anderen Personen als der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gehalten wird, auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der Neuen Anleihen, die ursprünglich ausgegeben wurden, gefallen ist. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 90 Kalendertagen nach der Lieferung der Neuen Anleihen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Aktien und keine aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities) anzubieten und keine Transaktionen durchzuführen, die einen ähnlichen wirtschaftlichen Effekt haben. Die finalen Bedingungen der Neuen Anleihen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages festgesetzt und durch eine separate Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag wird voraussichtlich der 10. September 2025 sein, und die Gesellschaft beabsichtigt die Neuen Anleihen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen. Gleichzeitiges Angebot zum Rückkauf von Wandelanleihen Darüber hinaus lädt das Unternehmen die Gläubiger der ausstehenden 2,00 % Wandelanleihen fällig 2025 (ISIN: DE000A3H2UK7) (die "2025 Anleihen") ein, deren ausstehender Nennbetrag sich zum heutigen Tag auf EUR 600 Millionen beläuft, bis zu EUR 300 Millionen der ausstehenden 2025 Anleihen im Wege des modifizierten niederländischen Auktionsverfahrens zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen, wobei die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im alleinigen und freien Ermessen des Unternehmens liegt (die "Rückkaufaufforderung"). Der Rückkaufpreis pro 2025 Anleihe, die im Rahmen der Rückkaufaufforderung angeboten wird, wird zwischen 100,6 % und 101,1 % des Nennbetrags pro 2025 Anleihe liegen (entspricht zwischen EUR 100.600 und EUR 101.100 pro 2025 Anleihe). Das Unternehmen wird auch die aufgelaufenen Zinsen auf die gekauften 2025 Anleihen ab dem Zinszahlungstag für die 2025 Anleihen, der unmittelbar vor dem Abwicklungsdatum liegt (wie unten beschrieben), bis zum Abwicklungsdatum (ausschließlich) zahlen. Die Rückkaufaufforderung endet am 3. September 2025 um 17:30 Uhr MEZ, sofern sie nicht geändert, verlängert, wiedereröffnet oder gekündigt werden. Die Abwicklung der Rückkaufaufforderung wird voraussichtlich am 11. September 2025 (das "Abwicklungsdatum") erfolgen. Die Rückkaufaufforderung erfolgt weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten durch Nutzung der Post oder durch Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Faxübertragung, Telefon und Internet) des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten, und die Verkaufsangebote können nicht durch eine solche Nutzung, Mittel, Instrumente oder Einrichtungen oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Die Rückkaufaufforderung richtet sich nicht an Personen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, oder an Personen, die für Rechnung oder zugunsten solcher Personen handeln, oder in einer anderen Rechtsordnung, in der die Verkaufsaufforderungen oder die Teilnahme daran rechtswidrig wären. Disclaimers: Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Südafrika, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind. Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren. Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. Kontakt: Marc Nettesheim, Leiter Investor Relations, Tel. +49 69 696 28000Ende der Insiderinformation 03.09.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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2192314 03.09.2025 CET/CEST