Das OLG Düsseldorf bestätigte Maßnahmen der BaFin im Wirecard-Skandal: Weder das Leerverkaufsverbot noch die Strafanzeige gegen Financial Times-Journalisten waren Pflichtverletzungen. Die Schadenersatzklage einer Aktionärin wegen Kursverlust scheiterte. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in der vergangenen Woche entschieden, dass eine Wirecard-Aktionärin keinen Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin habe. Den vollständigen Artikel lesen ...
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