Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz
Juicy Fields-Skandal: Die zypriotische iSX-Bank gerät in das Fadenkreuz deutscher Anleger. Erste Zivilklage eingereicht. Vorwurf der Geldwäsche erhoben.
Seit dem Juicy Fields-Betrugsskandal, bei dem viele deutsche Anleger in nichtexistierende Cannabisfelder investiert haben, sind bereits drei Jahre vergangen. Etwa 186.000 Investoren haben einen Schaden in einer Gesamthöhe von ca. 645 Mio. EURO erlitten. Es handelt sich um den größten Cannabis-Skandal der Geschichte. Die beiden Gesellschaften der Betrüger befinden sich in der Insolvenz, und die Hintermänner sind schwer zu fassen. Es gibt aber einen Tatbeteiligten, der noch im Markt aktiv ist: Dies ist die iSX Financial EU PLC mit Sitz auf Zypern. Diese zypriotische Bank hat für Juicy Fields ihre Konten zur Zahlungsabwicklung zur Verfügung gestellt. Die iSX-Bank ist auf Grundlage einer EU-Zulassung europaweit tätig. Im Gegenzug muss sie auch alle EU-Regeln befolgen, insbesondere die strengen Regeln zur Geldwäsche-Prävention. Die iSX-Bank muss sich nun einer Überprüfung durch die Gerichte stellen. Die deutschen Kläger - Privatpersonen, die mit Juicy Fields-Investments erhebliche Gelder verloren haben - klagen bei ihrem deutschen Heimatgericht gegen die iSX-Bank. Der Vorwurf: Beihilfe zum Juicy Fields-Schneeballsystem, vor allem aber Geldwäsche. Denn nach den Informationen, die den Klägern vorliegen, hat die iSX-Bank ihre europarechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten. In die Prüfung eingeschaltet ist auch die Zentralbank in Zypern, die als Aufsichtsbehörde fungiert. Daneben prüft die EBA (European Banking Authority), die nach europäischen Regelungen zur Aufsicht ermächtigt ist. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, dessen Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte mehrere hundert Geschädigte vertritt: "Die iSX-Bank muss sich entscheiden, was sie will. Wenn sie als EU-Bank am Zahlungsverkehr in der EU teilnehmen will, muss sie sich auch an die hiesigen Regeln halten. Dazu gehören auch die Geldwäsche-Regeln. Wer dagegen verstößt, muss Schadensersatz zahlen. Wir gehen sehr zuversichtlich in das Verfahren hinein, denn "den Mutigen gehört die Welt", auch wenn diese Abläufe für alle Beteiligten Neuland darstellen." Für weitere Auskünfte steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Kantstraße 149, D - 10623 Berlin, Tel. 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com
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