WIESBADEN (ots) -
- Zahl positiv beschiedener Anerkennungsverfahren seit 2016 auf insgesamt 79 100 im Jahr 2024 mehr als verdreifacht
- Türkei wie im Vorjahr am häufigsten vertretener Ausbildungsstaat, Zahl anerkannter Qualifikationen aus der Ukraine mehr als verdoppelt
- Beruf Pflegefachfrau/-mann nach wie vor am häufigsten anerkannter Abschluss
Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist im Jahr 2024 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden rund 79 100 Anerkennungsanträge positiv beschieden. Das waren 21 % mehr als im Vorjahr (2023: 65 300). Seit Beginn der gemeinsamen Erfassung von bundes- und landesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren im Jahr 2016 stieg die Zahl der Anerkennungen kontinuierlich und hat sich mehr als verdreifacht (2016: 26 200). Mit 9 200 Anerkennungen blieb die Türkei im Jahr 2024 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine, die 2023 noch auf Rang 7 gelegen hatte.
87 % der Antragstellenden mit positiv beschiedenem Verfahren im Jahr 2024 haben ihre berufliche Qualifikation in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, bestehend aus EU-27 plus Island, Liechtenstein und Norwegen, hier zusätzlich Schweiz) erworben. Das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglichte 4 900 Anerkennungen von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. 59 % aller positiv beschiedenen Anträge wurden von Frauen und 41 % von Männern gestellt. Unter den anerkannten Qualifikationen waren 83 % nach Bundes- und 17 % nach Landesrecht geregelt.
Türkei mit 9 200 Anerkennungen erneut auf Platz 1 der Ausbildungsstaaten
Mit einem Zuwachs von rund 2 600 auf 9 200 Anerkennungen wurden auch im Jahr 2024 am häufigsten in der Türkei erworbene Berufsqualifikationen anerkannt. Mit etwas Abstand folgte die Ukraine mit 6 400 Anerkennungen, hier hat sich die Zahl positiv beschiedener Verfahren im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2023: 3 000). Auch die Ausbildungsstaaten Tunesien mit 5 300, Indien mit 4 900 und Syrien mit 4 300 Anerkennungen waren häufig vertreten. Positiv beschiedene Verfahren aus den Ausbildungsstaaten Bosnien/Herzegowina (2024: 4 000) und Philippinen (2024: 3 600) nahmen hingegen ab und rutschten von ihren Plätzen 2 und 3 im Vorjahr auf die Plätze 6 und 7 der am häufigsten vertretenen Ausbildungsstaaten.
Pflegefachfrau/-mann auch 2024 der mit Abstand am häufigsten anerkannte Beruf
Die Top 5 der am häufigsten anerkannten Berufe blieb im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Weiterhin auf Platz 1 lag mit 32 500 Anerkennungen und einem Anteil von 41 % an allen anerkannten Qualifikationen der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann (einschließlich der Vorgängerberufe Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-in). Die Anerkennungen stiegen in diesem Beruf im Vergleich zum Vorjahr um 19 % (+5 200). Auf Platz 2 lag mit 11 000 Anerkennungen und einem Anteil von 14 % der Beruf Arzt/Ärztin, der im Rahmen der Approbationserteilung anerkannt werden kann. Auf Platz 3 folgte der Beruf Ingenieur/-in mit 4 400 positiv beschiedenen Verfahren und 5 % aller Anerkennungen. Die Plätze 4 und 5 belegten die Berufe Lehrer/-in (2 800; 4 %) und Physiotherapeut/-in (2 200; 2,8 %). Knapp dahinter lag der Beruf Erzieher/-in, wobei die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf von 1 700 im Jahr 2023 auf 2 100 im Jahr 2024 stieg und dieser einen Anteil von 2,7 % an allen Anerkennungen ausmachte.
Anzahl der laufenden Anerkennungsverfahren erreicht mit 95 500 neuen Höchstwert
Auch die Gesamtzahl der Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erreichte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand: Rund 95 500 Anerkennungsverfahren wurden erfasst. Im Jahr 2016 waren es hingegen erst 38 000 Verfahren, die Zahl hat sich also mehr als verdoppelt. Von den 95 500 Verfahren wurden im Jahr 2024 rund 81 900 und damit 86 % auch beschieden, also abschließend bearbeitet. Von diesen Verfahren wurden rund 97 % positiv und lediglich 3 % negativ beschieden. Nicht jedes Verfahren beinhaltete dabei einen Antrag, der im Jahr 2024 neu eingegangen ist. Etwa 71 000 Verfahren (74 %) gingen auf Neuanträge zurück, also Anträge, die tatsächlich im Jahr 2024 eingereicht wurden.
Rund 80 % aller Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 gingen auf bundesrechtlich und 20 % auf landesrechtlich geregelte Berufe zurück. Ein typischer Beruf nach Bundesrecht ist der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann, während nach Landesrecht etwa die Berufe Ingenieur/-in oder Lehrer/-in geregelt sind. Neben der gesetzlichen Zuständigkeit spielt bei der Anerkennung ebenfalls eine Rolle, ob es sich um sogenannte reglementierte oder nicht reglementierte Berufe handelt. Die Anerkennung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Arzt/Ärztin oder Ingenieur/-in ist reglementiert, während Berufe wie Koch/Köchin oder Elektroanlagenmonteur/-in nicht reglementiert sind. Reglementierte Berufe sind in ihrer Ausübung an rechtliche Verordnungen beziehungsweise Gesetze gebunden und bedürfen dem Nachweis festgelegter Qualifikationen. Im Unterschied unterliegen nicht reglementierte Berufe weniger strengen formalen Vorgaben und können auch ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden. Antragsstellende können solche Berufe aber offiziell anerkennen lassen, um damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Methodische Hinweise:
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, bei denen die Auflage erteilt wird, eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen, und außerdem Verfahren, in denen ein beschränkter Berufszugang nach der Handwerksordnung, eine teilweise Gleichwertigkeit oder einen positiv-partiellen Berufszugang gewährt wird.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bayerischen Statistikgesetzes durch das zweite Modernisierungsgesetz Bayern entstehen für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Einschränkungen in der Statistik nach den BQFG des Bundes und der Länder. Für diese Berichtsjahre werden in Bayern keine Daten zu Anerkennungsverfahren bezüglich landesrechtlich geregelter Berufe erhoben. Für die Berufe nach Landesrecht aus Bayern werden für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Daten des Jahres 2023 verwendet.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Anerkennungsstatistik bieten der Statistische Bericht "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" auf der Themenseite "Berufliche Bildung" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes sowie die Tabellen 21231 in der Datenbank GENESIS-Online. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite "Bildungsindikatoren".
Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt - und wird sukzessive aktualisiert und erweitert.
Weitere Informationen und zusätzliche Auswertungen zum Anerkennungsgeschehen nach Bundesrecht in Deutschland können beim Bundesinstitut für Berufsbildung auf der Themenseite zum Anerkennungsmonitoring abgerufen werden.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Berufsbildungsstatistik
Telefon: +49 611 75 3737
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6110428
- Zahl positiv beschiedener Anerkennungsverfahren seit 2016 auf insgesamt 79 100 im Jahr 2024 mehr als verdreifacht
- Türkei wie im Vorjahr am häufigsten vertretener Ausbildungsstaat, Zahl anerkannter Qualifikationen aus der Ukraine mehr als verdoppelt
- Beruf Pflegefachfrau/-mann nach wie vor am häufigsten anerkannter Abschluss
Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse ist im Jahr 2024 weiter gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden rund 79 100 Anerkennungsanträge positiv beschieden. Das waren 21 % mehr als im Vorjahr (2023: 65 300). Seit Beginn der gemeinsamen Erfassung von bundes- und landesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren im Jahr 2016 stieg die Zahl der Anerkennungen kontinuierlich und hat sich mehr als verdreifacht (2016: 26 200). Mit 9 200 Anerkennungen blieb die Türkei im Jahr 2024 der am stärksten vertretene Ausbildungsstaat, gefolgt von der Ukraine, die 2023 noch auf Rang 7 gelegen hatte.
87 % der Antragstellenden mit positiv beschiedenem Verfahren im Jahr 2024 haben ihre berufliche Qualifikation in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, bestehend aus EU-27 plus Island, Liechtenstein und Norwegen, hier zusätzlich Schweiz) erworben. Das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglichte 4 900 Anerkennungen von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. 59 % aller positiv beschiedenen Anträge wurden von Frauen und 41 % von Männern gestellt. Unter den anerkannten Qualifikationen waren 83 % nach Bundes- und 17 % nach Landesrecht geregelt.
Türkei mit 9 200 Anerkennungen erneut auf Platz 1 der Ausbildungsstaaten
Mit einem Zuwachs von rund 2 600 auf 9 200 Anerkennungen wurden auch im Jahr 2024 am häufigsten in der Türkei erworbene Berufsqualifikationen anerkannt. Mit etwas Abstand folgte die Ukraine mit 6 400 Anerkennungen, hier hat sich die Zahl positiv beschiedener Verfahren im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2023: 3 000). Auch die Ausbildungsstaaten Tunesien mit 5 300, Indien mit 4 900 und Syrien mit 4 300 Anerkennungen waren häufig vertreten. Positiv beschiedene Verfahren aus den Ausbildungsstaaten Bosnien/Herzegowina (2024: 4 000) und Philippinen (2024: 3 600) nahmen hingegen ab und rutschten von ihren Plätzen 2 und 3 im Vorjahr auf die Plätze 6 und 7 der am häufigsten vertretenen Ausbildungsstaaten.
Pflegefachfrau/-mann auch 2024 der mit Abstand am häufigsten anerkannte Beruf
Die Top 5 der am häufigsten anerkannten Berufe blieb im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Weiterhin auf Platz 1 lag mit 32 500 Anerkennungen und einem Anteil von 41 % an allen anerkannten Qualifikationen der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann (einschließlich der Vorgängerberufe Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/-in). Die Anerkennungen stiegen in diesem Beruf im Vergleich zum Vorjahr um 19 % (+5 200). Auf Platz 2 lag mit 11 000 Anerkennungen und einem Anteil von 14 % der Beruf Arzt/Ärztin, der im Rahmen der Approbationserteilung anerkannt werden kann. Auf Platz 3 folgte der Beruf Ingenieur/-in mit 4 400 positiv beschiedenen Verfahren und 5 % aller Anerkennungen. Die Plätze 4 und 5 belegten die Berufe Lehrer/-in (2 800; 4 %) und Physiotherapeut/-in (2 200; 2,8 %). Knapp dahinter lag der Beruf Erzieher/-in, wobei die Zahl der Anerkennungen in diesem Beruf von 1 700 im Jahr 2023 auf 2 100 im Jahr 2024 stieg und dieser einen Anteil von 2,7 % an allen Anerkennungen ausmachte.
Anzahl der laufenden Anerkennungsverfahren erreicht mit 95 500 neuen Höchstwert
Auch die Gesamtzahl der Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses erreichte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand: Rund 95 500 Anerkennungsverfahren wurden erfasst. Im Jahr 2016 waren es hingegen erst 38 000 Verfahren, die Zahl hat sich also mehr als verdoppelt. Von den 95 500 Verfahren wurden im Jahr 2024 rund 81 900 und damit 86 % auch beschieden, also abschließend bearbeitet. Von diesen Verfahren wurden rund 97 % positiv und lediglich 3 % negativ beschieden. Nicht jedes Verfahren beinhaltete dabei einen Antrag, der im Jahr 2024 neu eingegangen ist. Etwa 71 000 Verfahren (74 %) gingen auf Neuanträge zurück, also Anträge, die tatsächlich im Jahr 2024 eingereicht wurden.
Rund 80 % aller Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 gingen auf bundesrechtlich und 20 % auf landesrechtlich geregelte Berufe zurück. Ein typischer Beruf nach Bundesrecht ist der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann, während nach Landesrecht etwa die Berufe Ingenieur/-in oder Lehrer/-in geregelt sind. Neben der gesetzlichen Zuständigkeit spielt bei der Anerkennung ebenfalls eine Rolle, ob es sich um sogenannte reglementierte oder nicht reglementierte Berufe handelt. Die Anerkennung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Arzt/Ärztin oder Ingenieur/-in ist reglementiert, während Berufe wie Koch/Köchin oder Elektroanlagenmonteur/-in nicht reglementiert sind. Reglementierte Berufe sind in ihrer Ausübung an rechtliche Verordnungen beziehungsweise Gesetze gebunden und bedürfen dem Nachweis festgelegter Qualifikationen. Im Unterschied unterliegen nicht reglementierte Berufe weniger strengen formalen Vorgaben und können auch ohne staatliche Anerkennung ausgeübt werden. Antragsstellende können solche Berufe aber offiziell anerkennen lassen, um damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Methodische Hinweise:
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, bei denen die Auflage erteilt wird, eine Ausgleichsmaßnahme durchzuführen, und außerdem Verfahren, in denen ein beschränkter Berufszugang nach der Handwerksordnung, eine teilweise Gleichwertigkeit oder einen positiv-partiellen Berufszugang gewährt wird.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bayerischen Statistikgesetzes durch das zweite Modernisierungsgesetz Bayern entstehen für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Einschränkungen in der Statistik nach den BQFG des Bundes und der Länder. Für diese Berichtsjahre werden in Bayern keine Daten zu Anerkennungsverfahren bezüglich landesrechtlich geregelter Berufe erhoben. Für die Berufe nach Landesrecht aus Bayern werden für die Berichtsjahre 2024 und 2025 Daten des Jahres 2023 verwendet.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Anerkennungsstatistik bieten der Statistische Bericht "Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen" auf der Themenseite "Berufliche Bildung" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes sowie die Tabellen 21231 in der Datenbank GENESIS-Online. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite "Bildungsindikatoren".
Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt - und wird sukzessive aktualisiert und erweitert.
Weitere Informationen und zusätzliche Auswertungen zum Anerkennungsgeschehen nach Bundesrecht in Deutschland können beim Bundesinstitut für Berufsbildung auf der Themenseite zum Anerkennungsmonitoring abgerufen werden.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Berufsbildungsstatistik
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6110428
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