Dank des kürzlich in Kraft getretenen "Innovationsboosters" der Bundesregierung werden neue Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge gewährt. Diese gelten nicht nur für Erstzulassungen, sondern auch für gebrauchte E-Fahrzeuge, wie nun eine Verbandsanfrage ergeben hat. In dem "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland" - kurz Innovationsbooster - ist zur Förderung der Elektromobilität ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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