Nicht jeder Schaden in Fahrzeugnähe fällt unter die Kfz-Haftpflicht. Das OLG Dresden entschied, dass ein Brand durch einen Benzinkanister vor Beginn der Betankung nicht der Betriebsgefahr des Autos zugerechnet werden kann und die Haftung der Kfz-Versicherung damit entfällt. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Urteil vom 01.10. 2024 entschieden: Entsteht ein Brandschaden durch einen Benzinkanister, bevor die eigentliche Betankung beginnt, fällt dieser nicht unter die sogenannte Betriebsgefahr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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