Vaduz (ots) -
In ihrer Sitzung vom 2. September 2025, hat die Regierung die Postulatsbeantwortung betreffend ein sportlich-bewegtes Liechtenstein verabschiedet. Das Postulat forderte die Regierung auf, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung, die zukünftigen Umsetzungsschritte sowie die Zuständigkeiten für die beiden Massnahmenkataloge zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur und zum Sport- und Bewegungskonzept darzulegen.
Die Regierung kommt dieser Forderung in der Postulatsbeantwortung nach und führt aus, dass die gesetzlichen Grundlagen und die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene im Zusammenhang mit der Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur bis Ende 2026 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Kooperationen mit dem benachbarten Ausland bei der Umsetzung konkreter Projekte werden dabei als zentrales Element für eine zukünftige Errichtung und den nachhaltigen Betrieb von neuen Sportstätten betrachtet.
Die Massnahmen zum Sport- und Bewegungskonzept sind bereits weit fortgeschritten und grossmehrheitlich konzeptionell abgeschlossen. Die Umsetzung der meisten Massnahmen wird noch in diesem Jahr und insbesondere 2026 ihre Wirkung entfalten.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Thomas Lageder
T +423 236 64 45
thomas.lageder@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934713
In ihrer Sitzung vom 2. September 2025, hat die Regierung die Postulatsbeantwortung betreffend ein sportlich-bewegtes Liechtenstein verabschiedet. Das Postulat forderte die Regierung auf, den gegenwärtigen Stand der Umsetzung, die zukünftigen Umsetzungsschritte sowie die Zuständigkeiten für die beiden Massnahmenkataloge zur Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur und zum Sport- und Bewegungskonzept darzulegen.
Die Regierung kommt dieser Forderung in der Postulatsbeantwortung nach und führt aus, dass die gesetzlichen Grundlagen und die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsebene im Zusammenhang mit der Optimierung und Erweiterung der Sportinfrastruktur bis Ende 2026 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Kooperationen mit dem benachbarten Ausland bei der Umsetzung konkreter Projekte werden dabei als zentrales Element für eine zukünftige Errichtung und den nachhaltigen Betrieb von neuen Sportstätten betrachtet.
Die Massnahmen zum Sport- und Bewegungskonzept sind bereits weit fortgeschritten und grossmehrheitlich konzeptionell abgeschlossen. Die Umsetzung der meisten Massnahmen wird noch in diesem Jahr und insbesondere 2026 ihre Wirkung entfalten.
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