Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 - 4. Europäisches Energiemarkt-Liberalisierungspaket) verabschiedet.
Ausbau der Kundenrechte im Elektrizitätsmarkt
Die neuen Bestimmungen im EMG ermöglichen es, dass Stromkunden direkt oder über sogenannte Aggregatoren (Energiedienstleister) als "aktive Kunden" tätig werden können. Zudem können sie sich zum Zweck der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs in beliebigen Rechtsformen - Verein, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, GmbH oder andere - als "Bürgerenergiegemeinschaften" (BEG) organisieren.
Die Regierung muss ferner dafür sorgen, dass mindestens ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Land dynamische Stromtarife anbietet. Diese Pflicht wurde den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) über die Eignerstrategie bereits auferlegt. Ausserdem ist die Einführung einer für Endkunden kostenlosen Strompreisvergleichsplattform vorgesehen. Schliesslich erhält die liechtensteinische Regulierungsbehörde, die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK), im Zuge der Umsetzung des 4. Energiemarkt-Pakets zusätzliche Aufgaben.
Übernahme einer weiteren EU-Verordnung in nationales Recht
Im Weiteren wird die Verordnung (EU) 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (Regulation on Electricity Market Integrity and Transparency, REMIT) in das nationale Recht übernommen. Um zu verhindern, dass Energiegrosshändler die REMIT-Vorschriften umgehen, indem sie Sitz in Liechtenstein nehmen, sollen im Energiegrosshandel tätige Unternehmen auch in Liechtenstein den REMIT-Vorschriften unterworfen werden. Die liechtensteinische Regulierungsbehörde EMK wird auf Begehren hin die Herausgabe der in den EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedsländern obligatorischen Informationen von den Energiegrosshändlern einfordern können. Zudem ist vorgesehen, dass die Energiegrosshändler bei Pflichtverletzungen sanktioniert werden können.
Ergänzend werden im EMG und ebenso im Gasmarktgesetz (GMG) einige Anpassungen vorgenommen. Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA hat die betreffenden Punkte im Zuge einer Überprüfung der bestehenden Elektrizitätsmarktgesetzgebung beanstandet.
Die neuen Vorgaben dieser Rechtsvorschriften werden einerseits im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im Gasmarktgesetz (GMG) sowie im Beschwerdekommissionsgesetz umgesetzt. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Amt für Volkswirtschaft
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934720
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 2. September 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) sowie die Abänderung weiterer Gesetze (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 - 4. Europäisches Energiemarkt-Liberalisierungspaket) verabschiedet.
Ausbau der Kundenrechte im Elektrizitätsmarkt
Die neuen Bestimmungen im EMG ermöglichen es, dass Stromkunden direkt oder über sogenannte Aggregatoren (Energiedienstleister) als "aktive Kunden" tätig werden können. Zudem können sie sich zum Zweck der Eigenproduktion und des Eigenverbrauchs in beliebigen Rechtsformen - Verein, Genossenschaft, Aktiengesellschaft, GmbH oder andere - als "Bürgerenergiegemeinschaften" (BEG) organisieren.
Die Regierung muss ferner dafür sorgen, dass mindestens ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Land dynamische Stromtarife anbietet. Diese Pflicht wurde den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW) über die Eignerstrategie bereits auferlegt. Ausserdem ist die Einführung einer für Endkunden kostenlosen Strompreisvergleichsplattform vorgesehen. Schliesslich erhält die liechtensteinische Regulierungsbehörde, die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK), im Zuge der Umsetzung des 4. Energiemarkt-Pakets zusätzliche Aufgaben.
Übernahme einer weiteren EU-Verordnung in nationales Recht
Im Weiteren wird die Verordnung (EU) 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (Regulation on Electricity Market Integrity and Transparency, REMIT) in das nationale Recht übernommen. Um zu verhindern, dass Energiegrosshändler die REMIT-Vorschriften umgehen, indem sie Sitz in Liechtenstein nehmen, sollen im Energiegrosshandel tätige Unternehmen auch in Liechtenstein den REMIT-Vorschriften unterworfen werden. Die liechtensteinische Regulierungsbehörde EMK wird auf Begehren hin die Herausgabe der in den EU- beziehungsweise EWR-Mitgliedsländern obligatorischen Informationen von den Energiegrosshändlern einfordern können. Zudem ist vorgesehen, dass die Energiegrosshändler bei Pflichtverletzungen sanktioniert werden können.
Ergänzend werden im EMG und ebenso im Gasmarktgesetz (GMG) einige Anpassungen vorgenommen. Die EFTA-Überwachungsbehörde ESA hat die betreffenden Punkte im Zuge einer Überprüfung der bestehenden Elektrizitätsmarktgesetzgebung beanstandet.
Die neuen Vorgaben dieser Rechtsvorschriften werden einerseits im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im Gasmarktgesetz (GMG) sowie im Beschwerdekommissionsgesetz umgesetzt. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden.
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