Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Juni 2024 (Az. I R 32/20) beleuchtet die Anwendung der gewerbesteuerlichen Kürzung gemäß § 9 Nr. 3 GewStG bei Einkünften aus Betriebsstätten im Ausland. Dies betrifft insbesondere den Fall, in dem Deutschland nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) grundsätzlich berechtigt wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern. Den vollständigen Artikel lesen ...
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