Bern (ots) -
Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat in der Sendung "Schweiz aktuell" sachgerecht über den Entscheid der Bündner Regierung berichtet, dem Whistleblower Adam Quadroni keine Entschädigung auszurichten. Auch zu der in der Sendung "Temps Présent" von Radio Télévision Suisse RTS ausgestrahlten Reportage "Mon juge est-il partisan?" konnte sich das Publikum eine eigene Meinung bilden.
Gegenstand der gestrigen und heutigen öffentlichen Beratungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI in Neuenburg bildeten sechs Beschwerden, die sich gegen Publikationen (Fernsehen, Online-Artikel, Instagram) von SRF und RTS richteten.
Am 4. Februar 2025 strahlte Fernsehen SRF in der Sendung "Schweiz Aktuell" einen Beitrag über den Entscheid der Bündner Kantonsregierung zu den Entschädigungsforderungen des Whistleblowers Adam Quadroni aus. In einer dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag weise mehrere Mängel auf. Die Mitglieder der UBI erachteten diese Rüge aber als unbegründet. Die wesentlichen Fakten zum Entscheid des Regierungsrats hat die Redaktion korrekt wiedergegeben. Zusätzlich kamen - auch dank des Beschwerdeführers - kritische Stimmen zu Wort, es wurde auf die noch hängigen Gerichtsverfahren im Fall Quadroni hingewiesen und es erfolgte eine gesamthafte Einordnung durch den Korrespondenten. Der tagesaktuelle Beitrag hat aus diesen Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Abweisung der Beschwerde erfolgte einstimmig (Verfahren b. 1044).
In einer Reportage mit dem Titel "Mon juge est-il partisan?" thematisierte Fernsehen RTS am 21. November 2024 in der Sendung "Temps Présent" den Einfluss der Parteien auf die von ihnen bestimmten Richterinnen und Richter. Unter anderem ging es darin um das Verhalten der Schweizerischen Volkspartei SVP. Ein Bundesverwaltungsrichter aus der kritisierten Abteilung für Asylrecht erhob gegen die Sendung Beschwerde wegen fehlender Anhörung zu schweren Vorwürfen und der unrichtigen Darstellung eines Sachverhalts. In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass der dem Bundesverwaltungsgericht gewidmete Teil in einem Punkt allenfalls etwas anders und präziser hätte gestaltet werden können. Die betreffenden Sequenzen machten jedoch nur einen kleinen Teil der Sendung aus, es wurde zudem keinem der betroffenen Richter ein rechtswidriges Verhalten vorgeworfen und die SVP konnte zu allen gegen sie erhobenen Kritikpunkten angemessen Stellung nehmen. In der Gesamtwürdigung ist die UBI mit sechs zu eins Stimmen zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum eine eigene Meinung zur Reportage im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte, und hat die Beschwerde daher abgewiesen (b. 1041).
Das Politmagazin "Rundschau" von Fernsehen SRF strahlte am 29. Januar 2025 einen Beitrag über schulpflichtige Kinder mit Sonderschulbedarf aus, die in gewissen Kantonen in Privatschulen platziert würden. In einem Online-Artikel und auf Instagram erschienen ebenfalls entsprechende Berichte. Die im Beitrag vorkommende Beschwerdeführerin rügte, die Redaktion habe darin wesentliche Informationen verschwiegen und die Beiträge seien diskriminierend. Die Mitglieder der UBI kamen aber zu einem anderen Schluss: Die Sendung brachte die unterschiedlichen Ansichten zum thematisierten Phänomen in transparenter Weise zum Ausdruck. Neben dem Sachgerechtigkeitsgebot wurde auch das Diskriminierungsverbot in keiner Weise verletzt. Die UBI hat die Beschwerden einstimmig abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte (b. 1049).
Auf die Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars ist die UBI mangels rechtsgenüglicher Begründung mit sechs zu drei Stimmen nicht eingetreten. Eventualiter stellte die Mehrheit fest, dass die Beschwerde auch bei einem Eintreten hätte abgewiesen werden müssen, weil relevante Gründe für eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit des betreffenden Nutzers bestanden (b. 1048).
Die UBI wies schliesslich Popularbeschwerden gegen Online-Artikel von RTS vom 23. September 2024 zur Schliessung der Büros von Al Jazeera durch Israel (mit acht zu eins Stimmen), zur Pager-Attacke Israels auf die Hisbollah vom 1. Oktober 2024 (einstimmig) sowie gegen den Beitrag "Des lunettes connectées et une boîte à miracle" des Konsumentenmagazins "A Bon Entendeur" von Fernsehen RTS vom 28. Januar 2025 (einstimmig) ab. Weitergehende Informationen zu diesen Beschlüssen (b. 1039, b. 1045) finden sich in der französischsprachigen Version der Medienmitteilung.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.
Pressekontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Dr. Pierre Rieder
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Schweizer Radio und Fernsehen SRF hat in der Sendung "Schweiz aktuell" sachgerecht über den Entscheid der Bündner Regierung berichtet, dem Whistleblower Adam Quadroni keine Entschädigung auszurichten. Auch zu der in der Sendung "Temps Présent" von Radio Télévision Suisse RTS ausgestrahlten Reportage "Mon juge est-il partisan?" konnte sich das Publikum eine eigene Meinung bilden.
Gegenstand der gestrigen und heutigen öffentlichen Beratungen der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI in Neuenburg bildeten sechs Beschwerden, die sich gegen Publikationen (Fernsehen, Online-Artikel, Instagram) von SRF und RTS richteten.
Am 4. Februar 2025 strahlte Fernsehen SRF in der Sendung "Schweiz Aktuell" einen Beitrag über den Entscheid der Bündner Kantonsregierung zu den Entschädigungsforderungen des Whistleblowers Adam Quadroni aus. In einer dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag weise mehrere Mängel auf. Die Mitglieder der UBI erachteten diese Rüge aber als unbegründet. Die wesentlichen Fakten zum Entscheid des Regierungsrats hat die Redaktion korrekt wiedergegeben. Zusätzlich kamen - auch dank des Beschwerdeführers - kritische Stimmen zu Wort, es wurde auf die noch hängigen Gerichtsverfahren im Fall Quadroni hingewiesen und es erfolgte eine gesamthafte Einordnung durch den Korrespondenten. Der tagesaktuelle Beitrag hat aus diesen Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Abweisung der Beschwerde erfolgte einstimmig (Verfahren b. 1044).
In einer Reportage mit dem Titel "Mon juge est-il partisan?" thematisierte Fernsehen RTS am 21. November 2024 in der Sendung "Temps Présent" den Einfluss der Parteien auf die von ihnen bestimmten Richterinnen und Richter. Unter anderem ging es darin um das Verhalten der Schweizerischen Volkspartei SVP. Ein Bundesverwaltungsrichter aus der kritisierten Abteilung für Asylrecht erhob gegen die Sendung Beschwerde wegen fehlender Anhörung zu schweren Vorwürfen und der unrichtigen Darstellung eines Sachverhalts. In der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass der dem Bundesverwaltungsgericht gewidmete Teil in einem Punkt allenfalls etwas anders und präziser hätte gestaltet werden können. Die betreffenden Sequenzen machten jedoch nur einen kleinen Teil der Sendung aus, es wurde zudem keinem der betroffenen Richter ein rechtswidriges Verhalten vorgeworfen und die SVP konnte zu allen gegen sie erhobenen Kritikpunkten angemessen Stellung nehmen. In der Gesamtwürdigung ist die UBI mit sechs zu eins Stimmen zum Schluss gekommen, dass sich das Publikum eine eigene Meinung zur Reportage im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte, und hat die Beschwerde daher abgewiesen (b. 1041).
Das Politmagazin "Rundschau" von Fernsehen SRF strahlte am 29. Januar 2025 einen Beitrag über schulpflichtige Kinder mit Sonderschulbedarf aus, die in gewissen Kantonen in Privatschulen platziert würden. In einem Online-Artikel und auf Instagram erschienen ebenfalls entsprechende Berichte. Die im Beitrag vorkommende Beschwerdeführerin rügte, die Redaktion habe darin wesentliche Informationen verschwiegen und die Beiträge seien diskriminierend. Die Mitglieder der UBI kamen aber zu einem anderen Schluss: Die Sendung brachte die unterschiedlichen Ansichten zum thematisierten Phänomen in transparenter Weise zum Ausdruck. Neben dem Sachgerechtigkeitsgebot wurde auch das Diskriminierungsverbot in keiner Weise verletzt. Die UBI hat die Beschwerden einstimmig abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte (b. 1049).
Auf die Beschwerde gegen die Nichtaufschaltung eines Kommentars ist die UBI mangels rechtsgenüglicher Begründung mit sechs zu drei Stimmen nicht eingetreten. Eventualiter stellte die Mehrheit fest, dass die Beschwerde auch bei einem Eintreten hätte abgewiesen werden müssen, weil relevante Gründe für eine Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit des betreffenden Nutzers bestanden (b. 1048).
Die UBI wies schliesslich Popularbeschwerden gegen Online-Artikel von RTS vom 23. September 2024 zur Schliessung der Büros von Al Jazeera durch Israel (mit acht zu eins Stimmen), zur Pager-Attacke Israels auf die Hisbollah vom 1. Oktober 2024 (einstimmig) sowie gegen den Beitrag "Des lunettes connectées et une boîte à miracle" des Konsumentenmagazins "A Bon Entendeur" von Fernsehen RTS vom 28. Januar 2025 (einstimmig) ab. Weitergehende Informationen zu diesen Beschlüssen (b. 1039, b. 1045) finden sich in der französischsprachigen Version der Medienmitteilung.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.
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