Die Besteuerungsregeln für den Handel mit NFTs ("Non fungible token") waren bisher unklar. Nun hat das Finanzgericht Niedersachsen erstmals ein Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung gefällt. Diese Punkte sind für Anleger wichtig Der Hintergrund Digitale Kunstwerke, im Fachjargon Non-Fungible Token ("NFTs") genannt, werden mittlerweile in weltweit führenden Museen ausgestellt und haben sich zu einem Milliardenmarkt entwickelt. Unklar war bisher, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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