BERLIN (dpa-AFX) - Für Menschen ungefährlich, für Schweine hochansteckend und tödlich: Vor fünf Jahren trat die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Deutschland auf. Am 10. September 2020 wurde das Virus bei einem toten Wildschwein in Schenkendöbern, im Landkreis Spree-Neiße nahe der deutsch-polnischen Grenze nachgewiesen. Seither sind Tausende weitere Tiere an der Seuche verendet. Viele Betriebe belastet die ASP schwer - obwohl bisher nur wenige Schweine in Haltung betroffen waren. Wie es um den Kampf gegen die Tierseuche steht.
Wie hat sich die ASP seit dem ersten Fall verbreitet?
Noch im ersten Jahr des Ausbruchs wurden in Deutschland mehr als 400 weitere Fälle bestätigt. Im Jahr 2021 waren es bereits mehr als 2.700, darunter auch die ersten wenigen Befunde bei Haltungsschweinen, wie aus Daten des Friedrich-Loeffler-Instituts hervorgeht. Die Fälle konzentrierten sich in dieser Zeit vor allem auf Ostdeutschland, insbesondere auf Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Im Verlauf des Jahres 2023 nahm das Infektionsgeschehen deutlich ab. Seit dem Sommer 2024 zieht es allerdings wieder an. Die meisten Feststellungen traten dabei in Hessen auf. Mitte Juni 2025 wurden auch in Nordrhein-Westfalen die ersten Fälle nachgewiesen. "Das noch relativ frische ASP-Geschehen in Nordrhein-Westfalen ist in einem waldreichen Gebiet mit hoher Wildschweindichte aufgetreten", teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Anfrage mit. "Daher ist auch in den nächsten Wochen mit zahlreichen ASP-Fällen zu rechnen."
"Insbesondere in Ostdeutschland zeigen die Maßnahmen bereits Wirkung: Restriktionszonen konnten verkleinert werden. Seit Jahresbeginn wurden dort nur noch 18 Fälle bei Wildschweinen gemeldet, kein einziger bei Hausschweinen", teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. "In Hessen und Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich die Nachweise stark um den Ursprung und liegen somit alle innerhalb der eingerichteten Restriktionsgebiete."
Die ASP ist für Schweine höchst ansteckend. Die Krankheit führt bei ihnen in der Regel innerhalb weniger Tage zum Tod. Einen Impfstoff gibt es bislang nicht. Die Entwicklungsforschung dazu läuft dem Landwirtschaftsministerium zufolge schon sehr lange - bisher ohne Ergebnis.
Was passiert, wenn ein Fall festgestellt wird?
Wenn bei einem Wildschwein die ASP festgestellt wurde, wird in der Regel eine Pufferzone rund um das infizierte Gebiet angeordnet. Innerhalb dieser Zone gilt ein Verbringungsverbot für Schweine und Schweinefleisch. Das Gebiet wird dann systematisch nach weiteren Kadavern abgesucht und anschließend verstärkt bejagt.
Wenn Schweinebestände betroffen sind, wird ebenfalls zunächst eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb herum sowie eine großflächigere Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Auch dort ist der Transport von Tieren und Erzeugnissen untersagt.
Welche Folgen hat die ASP für Schweinehalter?
Die Schäden für Schweinehalter gehen dem Bauernverband zufolge in die Millionen - auch, wenn bisher nur wenige Haltungsschweine betroffen waren. Dort, wo das der Fall ist, müssen Betriebe ihren gesamten Tierbestand töten und unschädlich beseitigen.
Doch auch, wer einen Betrieb in einer der Sperrzonen unterhält, hat es schwer, sein Fleisch zu verkaufen. "Etliche Schweinehalter in den Restriktionszonen mussten den Betrieb einstellen, da sie die Tiere nicht mehr oder nur mit großen Verlusten vermarkten konnten", teilte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet mit.
Insbesondere der Export hat sich mit der ASP erschwert. Grundsätzlich verbieten viele Länder die Einfuhr von Schweinefleisch aus Ländern, in denen die ASP auftritt. "Nach intensiven Verhandlungen haben einige Drittländer inzwischen das "Regionalisierungskonzept" akzeptiert", heißt es auf den Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das bedeutet, dass der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten in Deutschland in bestimmte Drittländer wieder möglich ist. Dazu gehören etwa Bosnien-Herzegowina, Kanada, Vietnam oder Singapur. Betriebe in Sperrzonen sind aber auch davon ausgenommen.
Was müssen Verbraucher beachten?
Die Afrikanische Schweinepest ist für Verbraucher ungefährlich. Selbst der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich. Trotzdem darf kein Schweinefleisch aus ASP-Gebieten verbreitet oder vermarktet werden. Damit soll aber ausschließlich verhindert werden, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Auch bei Waldspaziergängen müssen Bürgerinnen und Bürger nichts weiter beachten. Allerdings kann es vorkommen, dass in Gebieten, wo die ASP festgestellt wurde, ein Betretungsverbot besteht. Für Hunde und alle anderen Tierarten ist das Virus ebenfalls ungefährlich.
Wird sich die ASP vollständig eindämmen lassen?
Aus Sicht des Bauernverbands hängt das vor allem von den Menschen ab, denn sie seien der größte Verbreiter des Virus. "Das Virus kann durch kontaminierte Lebensmittel, Bekleidung oder Gerätschaften in andere Regionen geschleppt werden", hieß es. Entscheidend sei daher als wirksamste Prävention das konsequente Einhalten von Biosicherheitsmaßnahmen./maa/DP/zb