Aktuell werden die Weichen für die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 gestellt. Die Grenze für die gesetzliche Rentenversicherung soll auf 8.450 Euro steigen. Für Versicherungsmakler besonders interessant: Auch die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll angehoben werden. Auch 2026 werden die Beitragsbemessungsgrenzen wohl angehoben. Der entsprechende Verordnungsentwurf liegt AssCompact vor. Aktuell befindet er sich auf der üblichen Abstimmungsrunde zwischen Ministerien und Ländern ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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