München (ots) -
Boris Becker hat öffentlich behauptet, dass seine Ex-Frau Lilly Becker Telefonate zwischen ihm und dem gemeinsamen Sohn, Amadeus, während seines Gefängnisaufenthalts in London "untersagt" haben soll.
Diese Behauptung ist falsch. Das Gegenteil ist richtig. Lilly Becker hat den Kontakt zwischen Vater und Sohn stets befürwortet und sogar eingefordert. Boris Becker hat hingegen seinen Sohn vernachlässigt, indem er einen geschuldeten Kindesunterhalt in mittlerweile erheblicher sechsstelliger Höhe, der vom Gericht in London im Jahre 2018 festgesetzt wurde, nicht bezahlt hat.
Wir haben ihn deshalb aufgefordert,
- die falsche Behauptung (siehe oben) künftig zu unterlassen,
- Vorschläge für eine angemessene Ratenzahlung hinsichtlich des geschuldeten und mehrfach angemahnten Unterhaltsbetrages zu machen.
Leider hat er auf das Angebot einer Ratenzahlung bislang noch nicht reagiert, weshalb wir uns gezwungen sehen, die offene Unterhaltsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen.
Dr. Michael Scheele - Rechtsanwalt - Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
Pressekontakt:
Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
v.d.d. GF Herr Dr. Michael Scheele
Geiselgasteigstraße 52
81545 München
Tel: +49 (0) 89 41 94 65-0
Mail: info@legalalliance.com
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/180660/6114461
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Wir haben ihn deshalb aufgefordert,
- die falsche Behauptung (siehe oben) künftig zu unterlassen,
- Vorschläge für eine angemessene Ratenzahlung hinsichtlich des geschuldeten und mehrfach angemahnten Unterhaltsbetrages zu machen.
Leider hat er auf das Angebot einer Ratenzahlung bislang noch nicht reagiert, weshalb wir uns gezwungen sehen, die offene Unterhaltsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung einzuziehen.
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