Berlin (ots) -
"Fast ein Drittel (28,9 Prozent) der wohnungslosen Menschen in Deutschland, die in Notunterkünften leben, ist unter 18 Jahre. Das sind mehr als 137.000 Babys, Kita- und Schulkinder, die ihre Kindheit und Jugend in diesen Unterkünften verbringen. Sie sind besonders von den unzureichenden Bedingungen betroffen", sagt Claudia Engelmann, Expertin für das Recht auf Wohnen am Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich des Tags der Wohnungslosen am 11. September. "Diese alarmierende Zahl macht deutlich, dass das Thema Wohnen ganz nach oben auf die politische Agenda gehört: Wie wird und bleibt Wohnraum bezahlbar? Wie ist Wohnungsverlust vermeidbar? Und wie haben die Menschen in den Unterkünften eine realistische Chance auf eine Wohnung? All diese Fragen werden sowohl von der Bundesregierung als auch den Landesregierungen längst nicht mit der nötigen Priorität verhandelt. So bleibt etwa der Nationale Aktionsplan Wohnungslosigkeit weit hinter den Erwartungen zurück." Das führe letztlich dazu, dass in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 474.700 Menschen in Notunterkünften und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe leben müssen (Stand: 31.01.2025).
"Kinder und Jugendliche in Notunterkünften sind besonderen Belastungen ausgesetzt: Der Unterkunftsalltag ist häufig geprägt von Lärm und Konflikten. Die Unterkünfte sind teils überfüllt, ohne ausreichend Privatsphäre, ohne Platz zum Spielen oder um konzentriert Hausaufgaben machen zu können. Dies beeinträchtigt ihre Entwicklung und stellt eine klare Verletzung ihrer Rechte dar, etwa des Rechts auf Privatsphäre, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt, auf Spiel, Freizeit und Erholung oder des Rechts auf Familienleben", erklärt Engelmann. "Doch nicht nur Kinder leiden. Auch die Erwachsenen, die teilweise jahrelang in diesen Einrichtungen bleiben, erleben eine fortschreitende Verelendung und Perspektivlosigkeit. Für die allermeisten Menschen ist die Notunterkunft keine Übergangs-, sondern eine Dauerlösung. Es mangelt an Wohnungen, es mangelt aber auch an ausreichender Unterstützung für die Betroffenen - etwa wenn es darum geht, ihre Sozialansprüche durchzusetzen oder wieder Wohnraum zu finden."
Die Kommunen sind rechtlich verpflichtet, obdachlosen Menschen eine Notunterkunft zu stellen. Die Unterkunftsbedingungen müssen sich an den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands orientieren, etwa an der UN-Kinderrechtskonvention, am UN-Sozialpakt oder an der Istanbul-Konvention des Europarats. Bundesweite Empfehlungen zur Unterbringung wohnungsloser Menschen werden aktuell im Auftrag des Bauministeriums erarbeitet. "Dies ist aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßenswert", erklärt Engelmann: "Klar ist dabei: Notunterkünfte dürfen keine Dauerlösung sein. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam darauf hinwirken, dass Wohnungslosigkeit vermieden wird und dass Menschen jeden Alters in den Notunterkünften eine echte Perspektive auf eine Wohnung bekommen."
Weitere Informationen
- Themenseite: Recht auf Wohnen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-wohnen)
- Unterrichtsmaterialien: Das Recht auf Wohnen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-recht-auf-wohnen)
- Analyse: Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/notunterkuenfte-fuer-wohnungslose-menschenrechtskonform-gestalten)
- Analyse: Wahlrecht von wohnungslosen Menschen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/wahlrecht-von-wohnungslosen-menschen)
- Statistisches Bundesamt: Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohnungslosigkeit/_inhalt.html)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Das Menschenrecht auf Wohnen (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/549594/das-menschenrecht-auf-wohnen/)
Pressekontakt:
Kristal Davidson, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6114686
"Fast ein Drittel (28,9 Prozent) der wohnungslosen Menschen in Deutschland, die in Notunterkünften leben, ist unter 18 Jahre. Das sind mehr als 137.000 Babys, Kita- und Schulkinder, die ihre Kindheit und Jugend in diesen Unterkünften verbringen. Sie sind besonders von den unzureichenden Bedingungen betroffen", sagt Claudia Engelmann, Expertin für das Recht auf Wohnen am Deutschen Institut für Menschenrechte, anlässlich des Tags der Wohnungslosen am 11. September. "Diese alarmierende Zahl macht deutlich, dass das Thema Wohnen ganz nach oben auf die politische Agenda gehört: Wie wird und bleibt Wohnraum bezahlbar? Wie ist Wohnungsverlust vermeidbar? Und wie haben die Menschen in den Unterkünften eine realistische Chance auf eine Wohnung? All diese Fragen werden sowohl von der Bundesregierung als auch den Landesregierungen längst nicht mit der nötigen Priorität verhandelt. So bleibt etwa der Nationale Aktionsplan Wohnungslosigkeit weit hinter den Erwartungen zurück." Das führe letztlich dazu, dass in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 474.700 Menschen in Notunterkünften und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe leben müssen (Stand: 31.01.2025).
"Kinder und Jugendliche in Notunterkünften sind besonderen Belastungen ausgesetzt: Der Unterkunftsalltag ist häufig geprägt von Lärm und Konflikten. Die Unterkünfte sind teils überfüllt, ohne ausreichend Privatsphäre, ohne Platz zum Spielen oder um konzentriert Hausaufgaben machen zu können. Dies beeinträchtigt ihre Entwicklung und stellt eine klare Verletzung ihrer Rechte dar, etwa des Rechts auf Privatsphäre, auf Gesundheit, auf Schutz vor Gewalt, auf Spiel, Freizeit und Erholung oder des Rechts auf Familienleben", erklärt Engelmann. "Doch nicht nur Kinder leiden. Auch die Erwachsenen, die teilweise jahrelang in diesen Einrichtungen bleiben, erleben eine fortschreitende Verelendung und Perspektivlosigkeit. Für die allermeisten Menschen ist die Notunterkunft keine Übergangs-, sondern eine Dauerlösung. Es mangelt an Wohnungen, es mangelt aber auch an ausreichender Unterstützung für die Betroffenen - etwa wenn es darum geht, ihre Sozialansprüche durchzusetzen oder wieder Wohnraum zu finden."
Die Kommunen sind rechtlich verpflichtet, obdachlosen Menschen eine Notunterkunft zu stellen. Die Unterkunftsbedingungen müssen sich an den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands orientieren, etwa an der UN-Kinderrechtskonvention, am UN-Sozialpakt oder an der Istanbul-Konvention des Europarats. Bundesweite Empfehlungen zur Unterbringung wohnungsloser Menschen werden aktuell im Auftrag des Bauministeriums erarbeitet. "Dies ist aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte begrüßenswert", erklärt Engelmann: "Klar ist dabei: Notunterkünfte dürfen keine Dauerlösung sein. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam darauf hinwirken, dass Wohnungslosigkeit vermieden wird und dass Menschen jeden Alters in den Notunterkünften eine echte Perspektive auf eine Wohnung bekommen."
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- Unterrichtsmaterialien: Das Recht auf Wohnen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/das-recht-auf-wohnen)
- Analyse: Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/notunterkuenfte-fuer-wohnungslose-menschenrechtskonform-gestalten)
- Analyse: Wahlrecht von wohnungslosen Menschen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/wahlrecht-von-wohnungslosen-menschen)
- Statistisches Bundesamt: Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohnungslosigkeit/_inhalt.html)
- Bundeszentrale für politische Bildung: Das Menschenrecht auf Wohnen (https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/549594/das-menschenrecht-auf-wohnen/)
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