Osnabrück (ots) -
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kritisiert einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Pflegekräfte mit mehr Kompetenzen ausstatten soll. Pflegekräfte in Deutschland sollen mehr medizinische Verantwortung übernehmen und der Beruf dadurch attraktiver werden - das ist ein Ziel des "Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege", das an diesem Donnerstag im Bundestag beraten wird. Das DRK hält die Pläne für bei weitem nicht ausreichend, da dieser Punkt nicht einmal zwei Prozent der Pflegekräfte betreffe.
Die Ausgestaltung des Gesetzes führe dazu, "dass die tatsächliche Leistungserbringung in der Praxis, wie die eigenverantwortliche Versorgung chronischer Wunden, auf die Absolvierenden des primärqualifizierenden Pflegestudiums beschränkt bleibt", sagte der DRK-Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege, Joß Steinke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Nur die wenigsten Pflegekräfte hätten aber ein solches Studium absolviert. "Mehr als 98 Prozent der beruflich Pflegenden bleiben unberücksichtigt", kritisiert Steinke. "Der überwiegende Teil der Pflegefachpersonen wird so von den Verbesserungen durch das Gesetz ausgeschlossen."
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte "in einem bestimmten Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Außerdem sollen Dokumentationspflichten "auf das notwendige Maß begrenzt" werden.
Die Pflegeprofession leide "seit Jahren unter den defizitären Strukturen des Gesundheits- und Pflegesystems", sagte der DRK-Bereichsleiter, habe aber "mehr Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung für ihre Kompetenzen und ihr Engagement verdient". Der Gesetzentwurf reihe sich indes "in die misslungenen Versuche zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen ein", sagte Steinke der Zeitung weiter. "Die neue Bundesregierung wiederholt hier leider einen Fehler der Ampelregierung, zumindest bisher."
Zudem sieht das DRK die Gefahr, dass das ebenfalls im Bundestag behandelte "Pflegefachassistenzeinführungsgesetz" zu Mehrkosten für Pflegebedürftige führen könnte. "Es ist erfreulich, dass den Einrichtungen die Ausbildungskosten erstmalig finanziert werden", sagte Steinke. Problematisch sei aber, "dass die von den Einrichtungen dann wiederum zu entrichtende Ausbildungsumlage an die pflegebedürftigen Menschen weitergeleitet werden muss". Diese stünden ohnehin oft vor großen finanziellen Herausforderungen: "Hier gilt es entsprechende Entlastungsmechanismen zu schaffen."
Das Deutsche Rote Kreuz fordert vor diesem Hintergrund erneut eine Deckelung der Eigenbeteiligung in der Pflege. Bei der geplanten Pflegereform müsse das DRK "mit am Tisch sitzen": "Das ist keine Frage, die nur Bund und Länder betrifft."
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/58964/6115275
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) kritisiert einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Pflegekräfte mit mehr Kompetenzen ausstatten soll. Pflegekräfte in Deutschland sollen mehr medizinische Verantwortung übernehmen und der Beruf dadurch attraktiver werden - das ist ein Ziel des "Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege", das an diesem Donnerstag im Bundestag beraten wird. Das DRK hält die Pläne für bei weitem nicht ausreichend, da dieser Punkt nicht einmal zwei Prozent der Pflegekräfte betreffe.
Die Ausgestaltung des Gesetzes führe dazu, "dass die tatsächliche Leistungserbringung in der Praxis, wie die eigenverantwortliche Versorgung chronischer Wunden, auf die Absolvierenden des primärqualifizierenden Pflegestudiums beschränkt bleibt", sagte der DRK-Bereichsleiter Jugend und Wohlfahrtspflege, Joß Steinke, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Nur die wenigsten Pflegekräfte hätten aber ein solches Studium absolviert. "Mehr als 98 Prozent der beruflich Pflegenden bleiben unberücksichtigt", kritisiert Steinke. "Der überwiegende Teil der Pflegefachpersonen wird so von den Verbesserungen durch das Gesetz ausgeschlossen."
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Pflegekräfte "in einem bestimmten Rahmen eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bisher Ärzten vorbehalten waren", heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Außerdem sollen Dokumentationspflichten "auf das notwendige Maß begrenzt" werden.
Die Pflegeprofession leide "seit Jahren unter den defizitären Strukturen des Gesundheits- und Pflegesystems", sagte der DRK-Bereichsleiter, habe aber "mehr Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung für ihre Kompetenzen und ihr Engagement verdient". Der Gesetzentwurf reihe sich indes "in die misslungenen Versuche zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen ein", sagte Steinke der Zeitung weiter. "Die neue Bundesregierung wiederholt hier leider einen Fehler der Ampelregierung, zumindest bisher."
Zudem sieht das DRK die Gefahr, dass das ebenfalls im Bundestag behandelte "Pflegefachassistenzeinführungsgesetz" zu Mehrkosten für Pflegebedürftige führen könnte. "Es ist erfreulich, dass den Einrichtungen die Ausbildungskosten erstmalig finanziert werden", sagte Steinke. Problematisch sei aber, "dass die von den Einrichtungen dann wiederum zu entrichtende Ausbildungsumlage an die pflegebedürftigen Menschen weitergeleitet werden muss". Diese stünden ohnehin oft vor großen finanziellen Herausforderungen: "Hier gilt es entsprechende Entlastungsmechanismen zu schaffen."
Das Deutsche Rote Kreuz fordert vor diesem Hintergrund erneut eine Deckelung der Eigenbeteiligung in der Pflege. Bei der geplanten Pflegereform müsse das DRK "mit am Tisch sitzen": "Das ist keine Frage, die nur Bund und Länder betrifft."
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