Urlaubsreise gescheitert, noch bevor sie begann: Ein verspäteter Zubringerzug machte einem Ehepaar die Nordeuropa-Kreuzfahrt zunichte. Der Flug startete ohne sie, die gesamte Pauschalreise fiel ins Wasser. Infolge verlangten die Reisenden Schadenersatz vom Reiseveranstalter. "Rail & (NO)Fly? " - mit dieser zugespitzten Frage titelt das Landgericht (LG) Koblenz zu einem Urteil vom 03.07.2025. Für ein Ehepaar endete der Urlaub schon am Bahnsteig: Der Zubringerzug verspätete sich, der Flieger startete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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