Bullisches Kaufsignal!
Rückblick
Der Chart zeigt einen starken, intakten Aufwärtstrend. Die Aktie hat seit Mai 2025 einen kontinuierlichen Anstieg verzeichnet, der nur durch eine Konsolidierungsphase im August und September 2025 unterbrochen wurde. Das Papier hat die Konsolidierungsphase mit einer langen grünen Kerze nach oben verlassen.
Quanta Services-Aktie: Chart vom 11.09.2025, Kürzel: PWR, Kurs: 397.76 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Der jüngste Anstieg der letzten Tage zeigt eine sehr starke bullische Dynamik. Die Aktie hat die Konsolidierungsphase mit einer langen grünen Kerze nach oben verlassen und damit ein Kaufsignal generiert. Neue Chancen könnte es bei einem möglichen Pullback geben.
Mögliches bärisches Szenario
Der EMA 20 und der EMA 50 fungieren als wichtige Unterstützungsniveaus. Ein nachhaltiger Rückfall unter den EMA 50 würde den intakten Aufwärtstrend infrage stellen.
Meinung
Die aktuellen Nachrichten bestätigen das positive Bild, das bereits die technische Chartanalyse gezeichnet hat. Quanta Services wurde als offizieller Unterstützer der "Houston World Cup 26 Host City" bekannt gegeben. Das Unternehmen wird sich bei der Ausrichtung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Houston engagieren. Während die Dividendenzahlung positive Signale für die Stabilität des Unternehmens ist, untermauern die weiterhin überwiegend optimistischen Analysten-Ratings und die steigenden Beteiligungen institutioneller Anleger die Erwartung, dass der Aufwärtstrend bei PWR anhalten könnte.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 58.14 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 316.84 Mio. USD
- Meine Meinung zu Quantas Services ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 11.09.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von