Kein Fall für die Produkthaftpflichtversicherung: Wer sich beim Frühstücksmüsli an einem Obstkern den Zahn abbricht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Laut einem Urteil müssen Verbraucher mit Kernen in Obstmüsli rechnen. Ein Produktfehler liegt nicht vor. Wer beim Frühstücksmüsli auf einen Obstkern oder -stein beißt und sich dabei einen Zahn abbricht, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das haben Amts- und Landgericht (LG) Lübeck entschieden. Die Richter stellten klar: Durchschnittsverbraucher ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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