Straubing (ots) -
Es gab in jeder Phase der Pandemie epidemiologische und psychologische, aber auch juristische Argumente gegen einzelne Maßnahmen - von den Schulschließungen und der FFP2-Maskenpflicht bis hin zu den 2G- und 3G-Regeln und den Ausgangssperren. (...) Dass die alten und vorerkrankten Bürger in Heimen isoliert wurden, konnte man zu Beginn der Pandemie noch mit dem Recht auf Unversehrtheit begründen. Doch auch mit Fortschreiten der Pandemie starben Tausende Bürger alleine im Krankenhaus oder vegetierten isoliert in Altersheimen, ihren Angehörigen wurde die Möglichkeit menschlicher Anteilnahme geraubt. Damit wurde am Kern der in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierten Menschenwürde gekratzt.
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Markus Peherstorfer
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/122668/6116782
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