Ein Mann beantragte Leistungen aus seiner Grundfähigkeitsversicherung, nachdem er die Fähigkeit "Knien/Bücken" verloren haben soll. Der Versicherer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, der Versicherte könne sich noch hinknieen. Der Streit landete vor Gericht. Ein Versicherungsnehmer, geboren 1960, forderte aus einem Grundfähigkeitsversicherungsvertrag Leistungen wegen des Verlusts der Grundfähigkeit "Knien/Bücken" ab Januar 2019. Die versicherte Rente betrug aufgrund einer vereinbarten Dynamik ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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