APA ots news: Die französischen, österreichischen und italienischen Aufsichtsbehörden fordern einen stärkeren europäischen Rahmen für Kryptomärkte
Wien (APA-ots) - Aufbauend auf den Erfahrungen aus den ersten Monaten der Implementierung der MiCA-Verordnung (MiCAR) legen drei bedeutende europäische Aufsichtsbehörden - die französische Autorité des Marchés Financiers (AMF), die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und die italienische Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) - Vorschläge vor, die auf eine effektivere Aufsicht der Kryptomärkte, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer sowie einen besseren Anlegerschutz abzielen.
Die MiCAR ist seit dem 30. Dezember 2024 vollumfänglich anwendbar, und stellt einen großen Fortschritt bei der Regulierung der Kryptomärkte in Europa dar. Europa ist dadurch zum Spitzenreiter in der Aufsicht dieser neuen Assetklasse geworden. Die MiCAR schafft einen klaren Rahmen und verpflichtet Marktteilnehmer, die in Europa kryptowertbezogene Dienstleistungen anbieten wollen, zuvor eine Zulassung einzuholen.
Trotz der Konvergenzbemühungen der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben die ersten Monate der Anwendung der Verordnung jedoch erhebliche Unterschiede in der Aufsicht über Kryptomärkte durch die nationalen Behörden enthüllt. Diese Unterschiede verdeutlichen die Notwendigkeit, den Aufsichtsaufbau rasch zu stärken um die ordnungsgemäße Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Ohne eine solche Überarbeitung könnten nationale Behörden, in deren Mitgliedstaat Marktteilnehmer Dienstleistungen erbringen, die auf einer Zulassung einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats beruhen, gezwungen sein, auf die in der Verordnung vorgesehenen vorsorgliche Maßnahmen zurückzugreifen, um Risiken für inländische Anleger zu verhindern. Darüber hinaus bieten bestimmte Regelungen keinen ausreichenden Schutz vor den branchenspezifischen Risiken, wie beispielsweise vor dem Zugang europäischer Intermediäre zu in Drittstaaten ansässigen Plattformen ohne den durch die MiCAR gebotenen Schutz und dem erhöhten Cybersicherheitsrisiko. Solche Risiken beeinträchtigten den Anlegerschutz und gefährden ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Marktteilnehmer.
Zur Sicherstellung einer kohärenten und wirksamen Anwendung der MiCAR, fordern die AMF, die FMA und die CONSOB daher eine Reihe gezielter Änderungen. Diese Anpassungen würden es zudem ermöglichen, die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) und der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) zur Regulierung von Kryptowerten, die jeweils im Juli und November 2023 veröffentlicht wurden, näher zu berücksichtigen.
Die AMF, die FMA und die CONSOB haben vier Vorschläge zur Verbesserung vorgelegt. Diese Vorschläge sind nicht abschließend im Hinblick auf die durch die Anwendung der MiCAR aufgeworfenen Fragen, wie zum Beispiel in Bezug auf sogenannte "Stablecoins", sondern legen den Fokus auf:
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Direkte Aufsicht über signifikante Anbieter von Kryptowerte- Dienstleistungen durch die ESMA, um eine einheitliche Anwendung der Regeln im Sinne einer effektiveren Überwachung sicherzustellen. Dies wäre der einzige Weg, opportunistische Sitzstaatentscheidungen zu vermeiden, und könnte eventuell zu einer Senkung der Aufsichtskosten führen;
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Verschärfung der Regeln für Plattformen außerhalb der EU, die europäische Anleger ansprechen: Die AMF, die FMA und die CONSOB stellen fest, dass einige in Drittländern ansässige Plattformen europäische Kunden über europäische Intermediäre erreichen, die über den Status eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen verfügen. Die drei Behörden schlagen daher vor, dass jeder Intermediär, der Kundenaufträge für Kryptowerte ausführt, dies nur über eine Plattform tun darf, die der MiCAR oder einer gleichwertigen Regulierung unterliegt;
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Bessere Aufsicht über Plattformen zur Bewältigung von Cyberrisiken: Angesichts des sehr hohen Cyberrisikos betonen die AMF, die FMA und die CONSOB die Bedeutung, dass Marktteilnehmer vor der Erteilung einer MiCAR-Zulassung sowie im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Prüfungen eine unabhängige IT-Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen. Diese Prüfung sollte den Schutz von Vermögenswerten, die Resilienz gegenüber Cyberangriffen und das Management von Sicherheitsvorfällen umfassen. Diese Maßnahme würde die Sicherheit der Kryptomärkte erhöhen und das Vertrauen der Anleger stärken;
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Klarstellung zur Überprüfung von Kryptowerte-Whitepapers unter eventueller Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Einreichung und aufsichtliche Behandlung von Token-Angeboten ( ausgenommen "Stablecoins"): Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Prozess der Analyse von Whitepapers für Token-Emittenten einer höheren Rechtssicherheit zuzuführen, unter gleichzeitiger zusätzlicher Schaffung einer zentralen Stelle zur Einreichung, dies vor dem Hintergrund der paneuropäischen Reichweite der Mehrheit solcher Angebote.
"Die FMA hat Finanzinnovationen immer begrüßt und gefördert, wenn diese das Angebot an Produkten und Dienstleistungen für die Unternehmen und Haushalte erweitern und die Integrität und Stabilität des Finanzmarkts wahren", so der Vorstand der FMA, Mariana Kühnel und Helmut Ettl. "Die europäische MiCA-Verordnung setzt im Bereich Kryptowerte dafür einen guten Rahmen, den die FMA konsequent umsetzt. Das wird auch von großen Marktteilnehmern gewürdigt, welche die FMA für ihre Kompetenz und Konsequenz schätzen. Wir beobachten aber, dass die MiCAR in der EU teilweise sehr uneinheitlich angewendet wird. Ein regulatorischer Wettlauf nach unten wäre für die ganze EU nachteilig und sollte vermieden werden, indem große Anbieter europaweit einheitlich beaufsichtigt werden - ähnlich wie bei der EZB- Bankenaufsicht."
Weitere Informationen: https://www.fma.gv.at/wp-
content/plugins/dw-fma/download.php?d=7604
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Boris Gröndahl
Telefon: +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at
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