Zürich (ots) -
Ein Lösungsvorschlag für einen neuen LMV liegt auf dem Tisch. An der dritten Verhandlungsrunde vom 15. September 2025 konnte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) diesen mit den Gewerkschaften vertieft und konstruktiv besprechen. Überlegungen und Rückmeldungen der Gewerkschaften wurden diskutiert und konnten teilweise auch schon in den Vertrag integriert werden. Der SBV arbeitet weiterhin auf einen neuen LMV hin, der per Januar 2026 allgemein verbindlich erklärt werden kann. Für einen fairen Markt ohne Lohndumping und mit eingehaltenen und abgesicherten Mindeststandards.
Der neue Landesmantelvertrag legt moderne, praxisnahe Arbeitsbedingungen mit klaren Mindeststandards fest, die auch effektiv vollzogen werden können. Nur so lassen sich Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen. Ziel bleibt der Abschluss eines zukunftsfähigen allgemeinverbindlichen LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Diskussion zeigte: Es braucht für eine Einigung sicher noch die vereinbarten weiteren Verhandlungsrunden. Doch der Austausch ist konstruktiv und lösungsorientiert.
Überlegungen und Rückmeldungen der Gewerkschaften ernst nehmen
Der neue Vertrag setzt auf die konsequente Durchsetzung der wichtigsten und klar verständlichen Standards statt auf möglichst viele Artikel. Die Baumeister haben erneut betont, dass sie auch in einem neuen Vertrag die höchsten gewerblichen Mindestlöhne von Europa garantieren werden. Diese liegen im Durchschnitt bei rund 5'000 Franken und übersteigen damit deutlich die Löhne in benachbarten und teilweise konkurrierenden Branchen. In den laufenden Gesprächen wurden Bedenken und Rückmeldungen der Gewerkschaften aufgenommen. Präzisierungen zu regionalen GAV und Formulierungen zur Wichtigkeit der Bildung wurden aufgenommen und im neuen Vertrag dokumentiert. Diskutiert wurden auch für die Gewerkschaften wichtige zusätzliche Punkte bezüglich Arbeiten am Samstag sowie Limiten bei der Reisezeit. Beim Mindestlohn wurde die Idee andiskutiert, bei einem automatischen Teuerungsausgleich, eine Negativteuerung an künftige positive Teuerungsentwicklungen anzurechnen. Beschränkt auf den Mindestlohn könnten sich so Lösungen entwickeln.
Moderner Vertragsentwurf mit klarer Struktur
Das Vertragsentwurf der Baumeister beinhaltet unter anderem folgende Kernelemente:
- Einen jährlichen Automatismus bei der Anpassung der Mindestlöhne
- Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40,5 Stunden bei einer Fünftagewoche
- Ein Arbeitszeitkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen
- Möglichkeit eines Langzeitkontos, z. B. für Weiterbildung oder Familienverpflichtungen
- Frühzeitige Kommunikation von Betriebsferien und Brückentagen
Der SBV engagiert sich auf dieser Basis mit grossem Engagement für den Abschluss eines neuen LMV im Interesse aller Beteiligten.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher SBV
Tel. 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch
Original-Content von: SBV Schweiz. Baumeisterverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100935091
Ein Lösungsvorschlag für einen neuen LMV liegt auf dem Tisch. An der dritten Verhandlungsrunde vom 15. September 2025 konnte der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) diesen mit den Gewerkschaften vertieft und konstruktiv besprechen. Überlegungen und Rückmeldungen der Gewerkschaften wurden diskutiert und konnten teilweise auch schon in den Vertrag integriert werden. Der SBV arbeitet weiterhin auf einen neuen LMV hin, der per Januar 2026 allgemein verbindlich erklärt werden kann. Für einen fairen Markt ohne Lohndumping und mit eingehaltenen und abgesicherten Mindeststandards.
Der neue Landesmantelvertrag legt moderne, praxisnahe Arbeitsbedingungen mit klaren Mindeststandards fest, die auch effektiv vollzogen werden können. Nur so lassen sich Lohndumping und Schwarzarbeit effektiv bekämpfen. Ziel bleibt der Abschluss eines zukunftsfähigen allgemeinverbindlichen LMV, der per 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Die Diskussion zeigte: Es braucht für eine Einigung sicher noch die vereinbarten weiteren Verhandlungsrunden. Doch der Austausch ist konstruktiv und lösungsorientiert.
Überlegungen und Rückmeldungen der Gewerkschaften ernst nehmen
Der neue Vertrag setzt auf die konsequente Durchsetzung der wichtigsten und klar verständlichen Standards statt auf möglichst viele Artikel. Die Baumeister haben erneut betont, dass sie auch in einem neuen Vertrag die höchsten gewerblichen Mindestlöhne von Europa garantieren werden. Diese liegen im Durchschnitt bei rund 5'000 Franken und übersteigen damit deutlich die Löhne in benachbarten und teilweise konkurrierenden Branchen. In den laufenden Gesprächen wurden Bedenken und Rückmeldungen der Gewerkschaften aufgenommen. Präzisierungen zu regionalen GAV und Formulierungen zur Wichtigkeit der Bildung wurden aufgenommen und im neuen Vertrag dokumentiert. Diskutiert wurden auch für die Gewerkschaften wichtige zusätzliche Punkte bezüglich Arbeiten am Samstag sowie Limiten bei der Reisezeit. Beim Mindestlohn wurde die Idee andiskutiert, bei einem automatischen Teuerungsausgleich, eine Negativteuerung an künftige positive Teuerungsentwicklungen anzurechnen. Beschränkt auf den Mindestlohn könnten sich so Lösungen entwickeln.
Moderner Vertragsentwurf mit klarer Struktur
Das Vertragsentwurf der Baumeister beinhaltet unter anderem folgende Kernelemente:
- Einen jährlichen Automatismus bei der Anpassung der Mindestlöhne
- Eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40,5 Stunden bei einer Fünftagewoche
- Ein Arbeitszeitkonto mit klar definierten Ober- und Untergrenzen
- Möglichkeit eines Langzeitkontos, z. B. für Weiterbildung oder Familienverpflichtungen
- Frühzeitige Kommunikation von Betriebsferien und Brückentagen
Der SBV engagiert sich auf dieser Basis mit grossem Engagement für den Abschluss eines neuen LMV im Interesse aller Beteiligten.
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Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation SBV
Tel. 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher SBV
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