Haftung auch ohne Aufprall: Selbst bei "berührungslosen" Unfällen kann ein Fahrzeugführer mithaften. Wer andere zum Ausweichen zwingt, trägt zur Hälfte die Verantwortung. Die Schadenquotelung ist in vielen Fällen für die Versicherung entscheidend. Das Landgericht (LG) Bochum hat mit einem Urteil klargestellt: Auch ohne sichtbare Kollision kann ein Fahrzeugführer zur Hälfte für den Schaden verantwortlich sein, wenn das eigene Verhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen zwingt und so ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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