Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. September 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung beziehungsweise Durchführung des sogenannten "ESAP-Paketes" beschlossen. Darin ist vorgesehen, das Finanzkonglomeratsgesetz sowie 20 weitere Gesetze anzupassen.
ESAP (European Single Access Point) soll als zentrale Plattform dienen, auf der alle für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevanten und bereits heute offenlegungspflichtigen Unternehmensinformationen sowie gewisse von Aufsichtsbehörden veröffentlichte Informationen digital und gebündelt zugänglich sind. Mit ESAP wird das Ziel verfolgt, fundierte umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf Wachstum, Sichtbarkeit und Innovation erweitert werden.
Das "ESAP-Paket" erfordert Anpassungen in zahlreichen liechtensteinischen Gesetzen. Es geht dabei insbesondere darum, die national zuständigen Sammelstellen - grossmehrheitlich die FMA - zu benennen, die Verpflichtung zur Übermittlung von Unternehmensinformationen an die Sammelstelle zu etablieren und die technischen Vorgaben im Hinblick auf die übermittelten Informationen festzulegen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935135
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. September 2025, den Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung beziehungsweise Durchführung des sogenannten "ESAP-Paketes" beschlossen. Darin ist vorgesehen, das Finanzkonglomeratsgesetz sowie 20 weitere Gesetze anzupassen.
ESAP (European Single Access Point) soll als zentrale Plattform dienen, auf der alle für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevanten und bereits heute offenlegungspflichtigen Unternehmensinformationen sowie gewisse von Aufsichtsbehörden veröffentlichte Informationen digital und gebündelt zugänglich sind. Mit ESAP wird das Ziel verfolgt, fundierte umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Dadurch sollen insbesondere die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf Wachstum, Sichtbarkeit und Innovation erweitert werden.
Das "ESAP-Paket" erfordert Anpassungen in zahlreichen liechtensteinischen Gesetzen. Es geht dabei insbesondere darum, die national zuständigen Sammelstellen - grossmehrheitlich die FMA - zu benennen, die Verpflichtung zur Übermittlung von Unternehmensinformationen an die Sammelstelle zu etablieren und die technischen Vorgaben im Hinblick auf die übermittelten Informationen festzulegen.
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