Dübendorf (ots) -
Vorgehen des Verbands Zürcher Spitäler war kartellrechtlich problematisch. Die Beurteilung durch die WEKO wird in einen Verhaltenskodex für den Arbeitsmarkt mit einfliessen.
Nachdem swissstaffing den Verband der Zürcher Spitäler VZK bei der Wettbewerbskommission WEKO wegen illegaler Absprachen zu einem Boykott der Temporärarbeit angezeigt hatte, startete die Kommission eine Marktbeobachtung. Daraufhin zog der VZK seine ursprüngliche Kommunikation zum Thema zurück. Jetzt hat die WEKO die Marktbeobachtung eingestellt, da sie aktuell ein Regelwerk für den Arbeitsmarkt erarbeitet und bis zu dessen Abschluss diesbezüglich grundsätzlich keine Verfahren eröffnet. Sie hält aber fest, dass "das Verhalten des VZK und seiner Mitglieder im potenziellen Widerspruch zum Kartellrecht stand". swissstaffing sieht sich durch das Vorgehen der WEKO vollumfänglich bestätigt.
Im Februar kündigte der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) an, ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegepersonal zu verzichten. Nach öffentlicher Kritik und einer Anzeige bei der Wettbewerbskommission (WEKO) durch swissstaffing, den Verband der Schweizer Personaldienstleister, löschte der VZK Ende Juni seine Medienmitteilung und behauptete, es habe nie einen gemeinsamen Beschluss gegeben. Jedes Spital entscheide in Personalfragen eigenständig.
Nun hat die WEKO die nach Eingang der Anzeige von swissstaffing eröffnete Marktbeobachtung eingestellt, wie sie den Parteien in einem Brief mitgeteilt hat. Das Schreiben der WEKO bestätigt explizit, dass "das Verhalten des VZK und seiner Mitglieder im potenziellen Widerspruch zum Kartellrecht stand". Gegenüber Medien hielt Olivier Schaller, Vizedirektor im Sekretariat der WEKO explizit fest: "Der Fall hat genug interessante Aspekte, die wir einer Vorabklärung hätten prüfen können." Die WEKO sendet ihr Schreiben überdies nicht nur an den Verband, sondern auch an sämtliche VZK-Mitglieder. Dadurch nimmt die WEKO die einzelnen Spitäler in die Pflicht, Abstand vom kartellrechtlich problematischen Vorgehen zu nehmen. Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst von swissstaffing, zieht eine positive Bilanz: "Somit gehen wir davon aus, dass die Spitäler sensibilisiert worden sind und dem zurückgezogenen VZK-Beschluss vom Februar nicht folgen und diesen kartellrechtlich problematischen Informationsaustausch einstellen werden."
Die WEKO erarbeitet aktuell ein Regelwerk für den Arbeitsmarkt und eröffnet bis zu dessen Abschluss diesbezüglich grundsätzlich keine Verfahren. Sie wird die Beurteilung des Konflikts des VZK mit den Personalvermittlern in diesen Verhaltenskodex zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt einfliessen lassen.
Für swissstaffing bleibt unabhängig von wettbewerbsrechtlichen Fragen klar: Personalverleih ist nicht das Problem, sondern ein wirksames Instrument in einem modernen Gesundheitswesen. In der Vollkostenperspektive dämpft er wirtschaftlich Personalspitzen, hält Bettenzahl und Qualität stabil, reduziert Überzeit und Krankheitsrisiken im Stammteam, ermöglicht Fachkräften Flexibilität und setzt wettbewerbliche Anreize für bessere Arbeitsbedingungen. Professionell eingesetzt - mit klaren Qualitätskriterien und Strukturen in der Beschaffung - macht Personalverleih Gesundheitseinrichtungen somit resilienter und finanziell tragfähiger. Eine Antwort auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist deshalb auch die Kombination starker Stammteams mit flexiblem Personal - zum Wohl von Patientensicherheit, Zufriedenheit des Personals und Budgets gleichermassen.
Temporärarbeit bleibt bei Vollkostenrechnung ein kostengünstiges Instrument
Das hatte auch ein von swissstaffing bei Swiss Economics in Auftrag gegebenes Gutachten (vgl. unten) ergeben, das nach den Sommerferien 2025 veröffentlicht wurde: Werden die Opportunitätskosten nicht berücksichtigt, sind Temporäre durchschnittlich 13 Prozent teurer als Festangestellte. Wenn die Opportunitätskosten hingegen berücksichtigt werden, kann es für Spitäler sogar günstiger sein, auf Temporäre zu setzen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst
Tel: 044 388 95 38 / 079 388 95 45
boris.eicher@swissstaffing.ch
Bianca Helms, Projektleiterin Marketing & Kommunikation
Tel: 079 388 78 78
bianca.helms@swissstaffing.ch
www.swissstaffing.ch
Original-Content von: swissstaffing - Verband der Personaldienstleister der Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100057910/100935139
Vorgehen des Verbands Zürcher Spitäler war kartellrechtlich problematisch. Die Beurteilung durch die WEKO wird in einen Verhaltenskodex für den Arbeitsmarkt mit einfliessen.
Nachdem swissstaffing den Verband der Zürcher Spitäler VZK bei der Wettbewerbskommission WEKO wegen illegaler Absprachen zu einem Boykott der Temporärarbeit angezeigt hatte, startete die Kommission eine Marktbeobachtung. Daraufhin zog der VZK seine ursprüngliche Kommunikation zum Thema zurück. Jetzt hat die WEKO die Marktbeobachtung eingestellt, da sie aktuell ein Regelwerk für den Arbeitsmarkt erarbeitet und bis zu dessen Abschluss diesbezüglich grundsätzlich keine Verfahren eröffnet. Sie hält aber fest, dass "das Verhalten des VZK und seiner Mitglieder im potenziellen Widerspruch zum Kartellrecht stand". swissstaffing sieht sich durch das Vorgehen der WEKO vollumfänglich bestätigt.
Im Februar kündigte der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) an, ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegepersonal zu verzichten. Nach öffentlicher Kritik und einer Anzeige bei der Wettbewerbskommission (WEKO) durch swissstaffing, den Verband der Schweizer Personaldienstleister, löschte der VZK Ende Juni seine Medienmitteilung und behauptete, es habe nie einen gemeinsamen Beschluss gegeben. Jedes Spital entscheide in Personalfragen eigenständig.
Nun hat die WEKO die nach Eingang der Anzeige von swissstaffing eröffnete Marktbeobachtung eingestellt, wie sie den Parteien in einem Brief mitgeteilt hat. Das Schreiben der WEKO bestätigt explizit, dass "das Verhalten des VZK und seiner Mitglieder im potenziellen Widerspruch zum Kartellrecht stand". Gegenüber Medien hielt Olivier Schaller, Vizedirektor im Sekretariat der WEKO explizit fest: "Der Fall hat genug interessante Aspekte, die wir einer Vorabklärung hätten prüfen können." Die WEKO sendet ihr Schreiben überdies nicht nur an den Verband, sondern auch an sämtliche VZK-Mitglieder. Dadurch nimmt die WEKO die einzelnen Spitäler in die Pflicht, Abstand vom kartellrechtlich problematischen Vorgehen zu nehmen. Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst von swissstaffing, zieht eine positive Bilanz: "Somit gehen wir davon aus, dass die Spitäler sensibilisiert worden sind und dem zurückgezogenen VZK-Beschluss vom Februar nicht folgen und diesen kartellrechtlich problematischen Informationsaustausch einstellen werden."
Die WEKO erarbeitet aktuell ein Regelwerk für den Arbeitsmarkt und eröffnet bis zu dessen Abschluss diesbezüglich grundsätzlich keine Verfahren. Sie wird die Beurteilung des Konflikts des VZK mit den Personalvermittlern in diesen Verhaltenskodex zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt einfliessen lassen.
Für swissstaffing bleibt unabhängig von wettbewerbsrechtlichen Fragen klar: Personalverleih ist nicht das Problem, sondern ein wirksames Instrument in einem modernen Gesundheitswesen. In der Vollkostenperspektive dämpft er wirtschaftlich Personalspitzen, hält Bettenzahl und Qualität stabil, reduziert Überzeit und Krankheitsrisiken im Stammteam, ermöglicht Fachkräften Flexibilität und setzt wettbewerbliche Anreize für bessere Arbeitsbedingungen. Professionell eingesetzt - mit klaren Qualitätskriterien und Strukturen in der Beschaffung - macht Personalverleih Gesundheitseinrichtungen somit resilienter und finanziell tragfähiger. Eine Antwort auf den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist deshalb auch die Kombination starker Stammteams mit flexiblem Personal - zum Wohl von Patientensicherheit, Zufriedenheit des Personals und Budgets gleichermassen.
Temporärarbeit bleibt bei Vollkostenrechnung ein kostengünstiges Instrument
Das hatte auch ein von swissstaffing bei Swiss Economics in Auftrag gegebenes Gutachten (vgl. unten) ergeben, das nach den Sommerferien 2025 veröffentlicht wurde: Werden die Opportunitätskosten nicht berücksichtigt, sind Temporäre durchschnittlich 13 Prozent teurer als Festangestellte. Wenn die Opportunitätskosten hingegen berücksichtigt werden, kann es für Spitäler sogar günstiger sein, auf Temporäre zu setzen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst
Tel: 044 388 95 38 / 079 388 95 45
boris.eicher@swissstaffing.ch
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