Der BGH hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten noch ungezeugter Personen eingetragen werden kann. Das Urteil stärkt die Rechte künftiger Nacherben, macht aber die nachträgliche Löschung der Grundschuld für Vorerben deutlich schwieriger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Grundschuld auch zugunsten einer Person eingetragen werden kann, die noch nicht geboren oder sogar noch nicht gezeugt ist. Rechtsanwalt Alexander Sternbeck von der Kanzlei LKC Grünwald erläutert ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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