Das Bundeskartellamt hat heute das Vorhaben der zur Premium Food Group (PFG) gehörenden Tönnies International Management GmbH freigegeben, die alleinige Kontrolle und die Mehrheit der Anteile an der IFF Ventures GmbH & Co. KG (IFF) zu erwerben. Der IFF gehört die The Family Butchers-Gruppe, die wie PFG in der Wurst- und Schinkenproduktion tätig ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben uns das Vorhaben sehr genau angesehen, da hier der größte Wursthersteller in Deutschland die Nummer Zwei am Markt übernimmt. Bei der Prüfung haben wir auch die starke Position von Tönnies bei der vorgelagerten Marktstufe für Schweine- und Rinderschlachtung berücksichtigt. Im Ergebnis haben hier dennoch die Voraussetzungen für eine Untersagung der Übernahme nicht vorgelegen. Die gemeinsamen Marktanteile liegen auch nach der Übernahme bei den meisten Wurstsorten bei unter 40 Prozent. Es gibt zahlreiche konkurrierende Hersteller und damit genügend Alternativen für die Kundenseite, die Lebensmitteleinzelhändler. Darüber hinaus haben viele große Lebensmitteleinzelhandelsketten eigene, in ihre Konzerne integrierte Wurstproduktionen."
PFG erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 7,3 Mrd. Euro weltweit und 4,1 Mrd. Euro in Deutschland. Damit war PFG nach eigenen Angaben der größte Lebensmittellieferant des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Die Unternehmensgruppe mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück ist ein Familienunternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Schlachtung und Zerlegung von Schweinen und Rindern, der Verwertung von Schlachtnebenprodukten sowie der Herstellung von Fleischerzeugnissen aus Schweine-, Sauen-, Rind- und Geflügelfleisch. Mit der zum Konzern gehörenden Zur Mühlen Gruppe ist PFG der größte Wursthersteller in Deutschland.
The Family Butchers ist mit einem Umsatz von rund 700 Mio. Euro im Jahr 2023 in der Summe über alle Produktbereiche einer der nächstgrößeren Wursthersteller in Deutschland. Das Unternehmen ist im Jahr 2020 aus der Fusion der beiden Familienunternehmen Kemper und Reinert entstanden (siehe Pressemitteilung vom 20. November 2019 zur Freigabe der Fusion durch das Bundeskartellamt).
Von dem Zusammenschluss sind verschiedene Produktgruppen im Bereich Wurst- und Pökelwaren betroffen. Das Bundeskartellamt hat umfangreich ermittelt und die wichtigsten Hersteller, Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie deren eigene Fleischwerke befragt. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren zwischen Rohwurst (z. B. Salami, Teewurst), Brühwurst (z. B. Wiener Würstchen, Bockwurst, Bratwurst, Lyoner), Kochwurst (z. B. Leberwurst, Blutwurst, Sülze), Kochpökelware (z. B. gekochter Schinken) und Rohpökelwaren (z. B. Schwarzwälder Schinken, Lachsschinken) zu unterscheiden ist. Weiterhin wurde eine differenzierte Betrachtung nach Fleischarten sowie nach gekühlten Produkten (z. B. im SB-Kühlregal) und ungekühlten Produkten (z. B. Dauerwurst, Würstchen in Gläsern oder Dosen) vorgenommen. Dabei wurden mehr als 20 verschiedene Produktmärkte untersucht.
Die Märkte sind nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes deutschlandweit abzugrenzen, gehen aber nicht darüber hinaus. Die importierten Mengen an Wurst- und Pökelwaren, die im deutschen Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden, sind sehr gering.
Auf fast allen relevanten Märkten haben die Beteiligten auch nach dem Zusammenschluss Marktanteile von unter 40 Prozent und damit unterhalb der gesetzlich definierten Vermutungsschwelle für eine Marktbeherrschung. Es gibt in Deutschland neben den beiden beteiligten Unternehmen zahlreiche weitere Produzenten.
Wettbewerbliche Vorteile ergeben sich für PFG aus der starken Position des Unternehmens auf der vorgelagerten Marktstufe bei den Schlachthöfen in Deutschland, die die Versorgung mit dem Rohstoff Fleisch für seine weiterverarbeitenden Betriebe absichert. Einige Wettbewerber waren der Auffassung, dass die Machtposition von PFG auf den vorgelagerten Märkten der Schlachtung durch die eigenen Schlachthöfe stärker und wettbewerblich bedenklicher sei als auf den von der jetzigen Fusion betroffenen Absatzmärkten (siehe dazu auch die Untersagung der Fusion Tönnies/Vion, Pressemitteilung vom 12. Juni 2025).
Auf zwei Märkten für Geflügelprodukte liegen die gemeinsamen Marktanteile nach der Fusion bei unter bzw. etwa 40 Prozent. PFG ist allerdings nicht in der Schlachtung von Geflügel tätig und verfügt deshalb in diesem Bereich nicht über zusätzliche Vorteile auf den vorgelagerten Märkten gegenüber anderen Marktteilnehmern.
Ein starker Wettbewerbsdruck geht davon aus, dass viele Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen über ihre eigene Wurstproduktion verfügen (insbesondere Edeka, Rewe, Kaufland). Solche integrierten Fleischwerke beliefern nur konzernintern ihre eigenen Handelssparten. Für die Lebensmitteleinzelhändler stellt diese Eigenproduktion eine Bezugsalternative dar, die sich nach den Angaben der Hersteller auch regelmäßig in den Verhandlungen zeigt. Wursthersteller haben in der Vergangenheit bereits Kontingente an die integrierten Fleischwerke der Lebensmitteleinzelhändler verloren, mit der Konsequenz, dass sie ihre eigenen Anlagen dann nicht mehr ausreichend auslasten können.
Die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses sind trotz der starken gemeinsamen Marktposition und erheblicher Marktanteilszuwächse von PFG und The Family Butchers im Ergebnis nicht gegeben. Auch nach dem Zusammenschluss wird ein gerade noch hinreichender Wettbewerb bestehen und für die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels wird es ausreichend alternative Bezugsquellen geben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir haben uns das Vorhaben sehr genau angesehen, da hier der größte Wursthersteller in Deutschland die Nummer Zwei am Markt übernimmt. Bei der Prüfung haben wir auch die starke Position von Tönnies bei der vorgelagerten Marktstufe für Schweine- und Rinderschlachtung berücksichtigt. Im Ergebnis haben hier dennoch die Voraussetzungen für eine Untersagung der Übernahme nicht vorgelegen. Die gemeinsamen Marktanteile liegen auch nach der Übernahme bei den meisten Wurstsorten bei unter 40 Prozent. Es gibt zahlreiche konkurrierende Hersteller und damit genügend Alternativen für die Kundenseite, die Lebensmitteleinzelhändler. Darüber hinaus haben viele große Lebensmitteleinzelhandelsketten eigene, in ihre Konzerne integrierte Wurstproduktionen."
PFG erzielte im Jahr 2023 einen Umsatz in Höhe von 7,3 Mrd. Euro weltweit und 4,1 Mrd. Euro in Deutschland. Damit war PFG nach eigenen Angaben der größte Lebensmittellieferant des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Die Unternehmensgruppe mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück ist ein Familienunternehmen mit Schwerpunkt im Bereich der Schlachtung und Zerlegung von Schweinen und Rindern, der Verwertung von Schlachtnebenprodukten sowie der Herstellung von Fleischerzeugnissen aus Schweine-, Sauen-, Rind- und Geflügelfleisch. Mit der zum Konzern gehörenden Zur Mühlen Gruppe ist PFG der größte Wursthersteller in Deutschland.
The Family Butchers ist mit einem Umsatz von rund 700 Mio. Euro im Jahr 2023 in der Summe über alle Produktbereiche einer der nächstgrößeren Wursthersteller in Deutschland. Das Unternehmen ist im Jahr 2020 aus der Fusion der beiden Familienunternehmen Kemper und Reinert entstanden (siehe Pressemitteilung vom 20. November 2019 zur Freigabe der Fusion durch das Bundeskartellamt).
Von dem Zusammenschluss sind verschiedene Produktgruppen im Bereich Wurst- und Pökelwaren betroffen. Das Bundeskartellamt hat umfangreich ermittelt und die wichtigsten Hersteller, Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels sowie deren eigene Fleischwerke befragt. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren zwischen Rohwurst (z. B. Salami, Teewurst), Brühwurst (z. B. Wiener Würstchen, Bockwurst, Bratwurst, Lyoner), Kochwurst (z. B. Leberwurst, Blutwurst, Sülze), Kochpökelware (z. B. gekochter Schinken) und Rohpökelwaren (z. B. Schwarzwälder Schinken, Lachsschinken) zu unterscheiden ist. Weiterhin wurde eine differenzierte Betrachtung nach Fleischarten sowie nach gekühlten Produkten (z. B. im SB-Kühlregal) und ungekühlten Produkten (z. B. Dauerwurst, Würstchen in Gläsern oder Dosen) vorgenommen. Dabei wurden mehr als 20 verschiedene Produktmärkte untersucht.
Die Märkte sind nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamtes deutschlandweit abzugrenzen, gehen aber nicht darüber hinaus. Die importierten Mengen an Wurst- und Pökelwaren, die im deutschen Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden, sind sehr gering.
Auf fast allen relevanten Märkten haben die Beteiligten auch nach dem Zusammenschluss Marktanteile von unter 40 Prozent und damit unterhalb der gesetzlich definierten Vermutungsschwelle für eine Marktbeherrschung. Es gibt in Deutschland neben den beiden beteiligten Unternehmen zahlreiche weitere Produzenten.
Wettbewerbliche Vorteile ergeben sich für PFG aus der starken Position des Unternehmens auf der vorgelagerten Marktstufe bei den Schlachthöfen in Deutschland, die die Versorgung mit dem Rohstoff Fleisch für seine weiterverarbeitenden Betriebe absichert. Einige Wettbewerber waren der Auffassung, dass die Machtposition von PFG auf den vorgelagerten Märkten der Schlachtung durch die eigenen Schlachthöfe stärker und wettbewerblich bedenklicher sei als auf den von der jetzigen Fusion betroffenen Absatzmärkten (siehe dazu auch die Untersagung der Fusion Tönnies/Vion, Pressemitteilung vom 12. Juni 2025).
Auf zwei Märkten für Geflügelprodukte liegen die gemeinsamen Marktanteile nach der Fusion bei unter bzw. etwa 40 Prozent. PFG ist allerdings nicht in der Schlachtung von Geflügel tätig und verfügt deshalb in diesem Bereich nicht über zusätzliche Vorteile auf den vorgelagerten Märkten gegenüber anderen Marktteilnehmern.
Ein starker Wettbewerbsdruck geht davon aus, dass viele Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen über ihre eigene Wurstproduktion verfügen (insbesondere Edeka, Rewe, Kaufland). Solche integrierten Fleischwerke beliefern nur konzernintern ihre eigenen Handelssparten. Für die Lebensmitteleinzelhändler stellt diese Eigenproduktion eine Bezugsalternative dar, die sich nach den Angaben der Hersteller auch regelmäßig in den Verhandlungen zeigt. Wursthersteller haben in der Vergangenheit bereits Kontingente an die integrierten Fleischwerke der Lebensmitteleinzelhändler verloren, mit der Konsequenz, dass sie ihre eigenen Anlagen dann nicht mehr ausreichend auslasten können.
Die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses sind trotz der starken gemeinsamen Marktposition und erheblicher Marktanteilszuwächse von PFG und The Family Butchers im Ergebnis nicht gegeben. Auch nach dem Zusammenschluss wird ein gerade noch hinreichender Wettbewerb bestehen und für die Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels wird es ausreichend alternative Bezugsquellen geben.
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