Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb der CECONOMY AG durch die JD.com freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv. Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken."
Die CECONOMY AG, Düsseldorf, ist auf den Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert und unter den Hauptmarken MediaMarkt und Saturn mit einem deutschlandweiten Filialnetz sowie im Onlinehandel tätig. Die JD.com Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv. In Europa ist die JD.com Unternehmensgruppe bisher nur in geringem Umfang tätig, etwa mit Onlineshops unter der Marke joybuy.
Das Bundeskartellamt ist ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv. Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken."
Die CECONOMY AG, Düsseldorf, ist auf den Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert und unter den Hauptmarken MediaMarkt und Saturn mit einem deutschlandweiten Filialnetz sowie im Onlinehandel tätig. Die JD.com Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv. In Europa ist die JD.com Unternehmensgruppe bisher nur in geringem Umfang tätig, etwa mit Onlineshops unter der Marke joybuy.
Das Bundeskartellamt ist ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
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