In der bAV ist der Begriff der "Hinterbliebenen" eng gefasst. Das gilt umso mehr, wenn die Bezugsberechtigung in einer ausschließenden Reihenfolge festgelegt wurde. Ansonsten würden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Privilegien gefährdet. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist stark reguliert, wozu auch eine enge Definition des Begriffs "Hinterbliebene" gehört. Im Vergleich zur privaten Lebens- oder Rentenversicherung ist diese deutlich restriktiver. In ihrem aktuellen Jahresbericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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