Banken überprüfen ab 9. Oktober bei Überweisungen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt Das Ergebnis wird von der Bank angezeigt. Nach dieser Prüfung kann die Überweisung freigeben werden. Ziel der Empfängerüberprüfung ist es, Kundinnen und Kunden noch besser vor Fehleingaben und Betrugsversuchen im Zahlungsverkehr züschützen. Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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