Am 11.9.2025 hat die BaFin ein neues Merkblatt veröffentlicht, das wichtige Klarstellungen zur Auslegung des Begriffs des "öffentlichen Angebots" in der Verwaltungspraxis der BaFin enthält. Die Definition des öffentlichen Angebots nach Maßgabe der EU-Prospektverordnung hat sich zwar nicht geändert, die BaFin nimmt jedoch Bezug auf europäische Gerichtsentscheidungen zur Auslegung des Begriffs. Anbieter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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