München (ots) -
Am 08.08.2025 hat Lilly Becker beim LG Berlin Klage gegen den Springer Verlag und gegen die BILD-Unterhaltungschefin, Tanja May, eingereicht (Az.: 27 O 295/25). Es geht um EUR 200.000,00. Grund: Tanja May hatte mit Lilly Becker am 27.06.2023 einen Vertrag über die Veröffentlichung von Fotos geschlossen. Darin hieß es u.a., dass "eine Veröffentlichung von "angefertigten Fotos von Lilly Becker... ohne eine abschließende Freigabe von Lilly Becker..." nicht vorgenommen werden darf. Ferner hieß es, "Im Falle des Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch Springer oder durch Tanja May verpflichten sich Tanja May und Springer zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 100.000,00 an Lilly Becker".
Gegen diese Verpflichtung hat die Unterhaltungschefin Tanja May insgesamt (mindestens) 8-mal verstoßen, sodass eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 800.000,00 zu zahlen ist. Ein Teilbetrag i.H.v. EUR 200.000,00 wurde (s.o.) eingeklagt.
Tanja May hat den Vertrag für sich und zugleich für den Springer Verlag unterschrieben. Springer Verlag und May lehnen eine Zahlung mit der Begründung ab, dass Tanja May angeblich keine Vertretungsmacht für den Springer Verlag hatte, den Vertrag also nicht unterschreiben durfte. Eine abstruse Behauptung, die wohl der Verlegenheit geschuldet ist, angesichts einer (mindestens) 8-maligen Vertragsverletzung. Man kann angesichts dieser Verteidigungsstrategie den prominenten Zeitgenossen nur empfehlen, sich auf angeblich verbindliche Zusagen oder Vereinbarungen von bzw. mit Tanja May nicht zu verlassen.
Was das alles mit der Pfändung von Lilly Becker beim Oktoberfest zu tun hat? Sehr viel. Diese Aktion, initiiert von Tanja May, war schlicht und einfach eine Retourkutsche. Sie war unangemessen und diente lediglich dem Ziel, zum wiederholten Mal das Ansehen von Lilly Becker zu beschädigen.
Was ist passiert, dass es zu dieser Pfändung kam?
Die Erklärung bzw. Antwort hierauf haben wir soeben auf unserer Homepage (https://www.legalalliance.com/wp-content/uploads/2025/09/Pressemitteilung_210925.pdf) veröffentlicht.
Dr. Michael Scheele - Rechtsanwalt - Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
Pressekontakt:
Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
v.d.d. GF Herr Dr. Michael Scheele
Geiselgasteigstraße 52
81545 München
Tel: +49 (0) 89 41 94 65-0
Mail: info@legalalliance.com
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/180660/6122843
Am 08.08.2025 hat Lilly Becker beim LG Berlin Klage gegen den Springer Verlag und gegen die BILD-Unterhaltungschefin, Tanja May, eingereicht (Az.: 27 O 295/25). Es geht um EUR 200.000,00. Grund: Tanja May hatte mit Lilly Becker am 27.06.2023 einen Vertrag über die Veröffentlichung von Fotos geschlossen. Darin hieß es u.a., dass "eine Veröffentlichung von "angefertigten Fotos von Lilly Becker... ohne eine abschließende Freigabe von Lilly Becker..." nicht vorgenommen werden darf. Ferner hieß es, "Im Falle des Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch Springer oder durch Tanja May verpflichten sich Tanja May und Springer zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. EUR 100.000,00 an Lilly Becker".
Gegen diese Verpflichtung hat die Unterhaltungschefin Tanja May insgesamt (mindestens) 8-mal verstoßen, sodass eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 800.000,00 zu zahlen ist. Ein Teilbetrag i.H.v. EUR 200.000,00 wurde (s.o.) eingeklagt.
Tanja May hat den Vertrag für sich und zugleich für den Springer Verlag unterschrieben. Springer Verlag und May lehnen eine Zahlung mit der Begründung ab, dass Tanja May angeblich keine Vertretungsmacht für den Springer Verlag hatte, den Vertrag also nicht unterschreiben durfte. Eine abstruse Behauptung, die wohl der Verlegenheit geschuldet ist, angesichts einer (mindestens) 8-maligen Vertragsverletzung. Man kann angesichts dieser Verteidigungsstrategie den prominenten Zeitgenossen nur empfehlen, sich auf angeblich verbindliche Zusagen oder Vereinbarungen von bzw. mit Tanja May nicht zu verlassen.
Was das alles mit der Pfändung von Lilly Becker beim Oktoberfest zu tun hat? Sehr viel. Diese Aktion, initiiert von Tanja May, war schlicht und einfach eine Retourkutsche. Sie war unangemessen und diente lediglich dem Ziel, zum wiederholten Mal das Ansehen von Lilly Becker zu beschädigen.
Was ist passiert, dass es zu dieser Pfändung kam?
Die Erklärung bzw. Antwort hierauf haben wir soeben auf unserer Homepage (https://www.legalalliance.com/wp-content/uploads/2025/09/Pressemitteilung_210925.pdf) veröffentlicht.
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