BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. "Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!", stellt die Rentenversicherung klar.
Hintergrund sei eine ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), um Betrügereien zu erschweren. Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.
Allerdings können Unternehmen oder Behörden bei Sammelüberweisungen entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll. "Rentenempfängerinnen und -empfänger sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten", erklärt die Rentenkasse. Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte./bw/DP/stw