Klage wegen Balkontüren: Ein Eigentümer wollte in einem Wohnkomplex ein Fenster zur Loggia umbauen, doch die übrigen Eigentümer verweigerten die Zustimmung wegen möglicher statischer und technischer Risiken. Das AG München bestätigte schließlich das Recht auf die geplante Umgestaltung. Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums führen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oft zu Konflikten. Wann die Gemeinschaft zustimmen muss und wann sie dies verweigern darf, ist immer wieder Gegenstand ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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