An einer Kreuzung kam es zu einem Unfall, der vor dem Landgericht Stralsund verhandelt wurde. Beide Beteiligten hatten demnach Verkehrsverstöße begangen. Das Gericht hob den Anscheinsbeweis auf und sprach beiden Parteien eine 50:50-Haftung zu. In dem Urteil des Landgerichts (LG) Stralsund vom 26.06.2025 ging es um einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, bei dem beide Parteien Verkehrsverstöße nachgewiesen wurden. Der Kläger war zum Zeitpunkt der Kollision an einer Kreuzung wartepflichtig und fuhr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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