LEIPZIG (dpa-AFX) - Mit dem Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Nitrat aus der Landwirtschaft beschäftigt sich heute (9.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Bei der Revisionsverhandlung geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung (Az.: BVerwG 10 C 1.25). Die DUH geht davon aus, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus einer EU-Richtlinie zum Nitrat nicht nachgekommen sei und fordert eine Änderung des Nationalen Aktionsprogrammes.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte die Klage Anfang 2024 als unbegründet abgewiesen (Az: 20 D 8/19.AK). Die Deutsche Umwelthilfe habe sich bei Anhörungen zur Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm nur unzureichend geäußert, hatten die Richter ihre Entscheidung begründet. Sich dann in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich ausgeschlossen.
Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ob dort bereits am Donnerstag eine Entscheidung verkündet wird, ist unklar./jan/DP/zb