Alle Jahre wieder werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Eckdaten für 2026 bereits veröffentlicht. Diese Details sind jetzt für gesetzlich Rentenversicherte wichtig Beitragsbemessungsgrenze Sie soll 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung monatlich um 400 Euro angehoben werden - von aktuell 8050 auf ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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