Vaduz (ots) -
Sabine Monauni, Regierungschefin-Stellvertreterin und Ministerin für Äusseres, Umwelt und Kultur, und Ervin Ibrahimovic, Stellvertretender Premierminister und Aussenminister Montenegros, unterzeichneten am Donnerstag, 25. September 2025, im Rahmen der UN-Generalversammlung 2025 in New York ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Montenegro.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen werden durch das DBA die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduziert. Kommt es zu einem Beitritt Montenegros zur Europäischen Union, entfällt zur Förderung von Investitionen im Binnenmarkt die Quellensteuer auf qualifizierten Konzerndividenden. Das DBA stellt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen klar. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard.
Das Abkommen ist ein zusätzlicher wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es wird die Rechtssicherheit bei Investitionen erhöhen und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro weiter stärken.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
Eve.Beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100935512
Sabine Monauni, Regierungschefin-Stellvertreterin und Ministerin für Äusseres, Umwelt und Kultur, und Ervin Ibrahimovic, Stellvertretender Premierminister und Aussenminister Montenegros, unterzeichneten am Donnerstag, 25. September 2025, im Rahmen der UN-Generalversammlung 2025 in New York ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Montenegro.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen werden durch das DBA die Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduziert. Kommt es zu einem Beitritt Montenegros zur Europäischen Union, entfällt zur Förderung von Investitionen im Binnenmarkt die Quellensteuer auf qualifizierten Konzerndividenden. Das DBA stellt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen klar. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Bestimmungen über ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard.
Das Abkommen ist ein zusätzlicher wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es wird die Rechtssicherheit bei Investitionen erhöhen und die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro weiter stärken.
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