Zürich (ots) -
Die Schweiz hat entschieden: Die ungerechte Eigenmietwert-Steuer ist Geschichte. Mit dem heutigen JA fällt eine Abgabe, die der Fiskus Wohneigentümern für ein fiktives Einkommen auferlegt hat. Das Abstimmungsresultat ist ein starkes Signal für mehr Steuergerechtigkeit, Eigenverantwortung und die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das "Überparteiliche Komitee JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts" und der HEV Schweiz sind hoch erfreut über das klare JA der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften. Damit wird die seit Jahrzehnten umstrittene Eigenmietwert-Steuer für selbstgenutztes Wohneigentum endgültig abgeschafft.
Ein historischer Tag für alle, die ihr Eigenheim selbst bewohnen
Mit der Annahme der Vorlage wird die systemfremde und ungerechte Eigenmietwertbesteuerung endgültig beseitigt - eine international einzigartige "Geistersteuer", die selbstnutzende Wohneigentümer Jahr für Jahr belastete. Es kommt selten vor, dass eine Steuer fällt. Umso bedeutender ist dieser Entscheid. Die Vorlage ist das Ergebnis eines langen, sorgfältigen Aushandlungsprozesses: Das Parlament hat einen tragfähigen Kompromiss verabschiedet, den das Volk klar angenommen hat - und damit zugleich ein starkes Zeichen für Steuergerechtigkeit gesetzt. "Das ist ein grosser Erfolg für alle, die in den eigenen vier Wänden leben und für jene, die diesen Traum noch verwirklichen wollen", sagt Nationalrat und HEV-Präsident Gregor Rutz. Er fügt an: "Mit diesem Entscheid hat die Bevölkerung einer ungerechten Geistersteuer endgültig den Garaus gemacht." Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, Vizepräsidentin des HEV Schweiz, betont: "Die Abschaffung entlastet vor allem ältere Menschen in ihrem Eigenheim, für das sie jahrzehntelang gearbeitet und gespart haben. Vom neuen Ersterwerberabzug erwarte ich eine wichtige Starthilfe für Familien und andere Mieterinnen und Mieter, um erstmals Wohneigentum zu erwerben."
Gemeinsam für Steuergerechtigkeit und besseren Zugang zu Wohneigentum
Mit der Reform fällt eine international nahezu einmalige Sondersteuer weg, die Wohneigentümer für ein Einkommen belastete, das sie in Wirklichkeit nie erzielt haben. Gleichzeitig werden Fehlanreize zur Verschuldung abgebaut. Im Sinne des Föderalismus erhalten die Kantone mehr Kompetenzen: Sie können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine Objektsteuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einführen, um allfällige Ausfälle durch die Aufhebung der Eigenmietwert-Steuer zu kompensieren. Zudem können sie spezielle Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterführen oder sogar ausbauen.
Dank an die Unterstützenden
Der HEV Schweiz dankt allen, die sich in den vergangenen Jahren für diese Reform engagiert haben und hofft, dass das Signal für eine stärkere Verbreitung des selbstgenutzten Wohneigentums gehört wird.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
Original-Content von: HEV Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000982/100935547
Die Schweiz hat entschieden: Die ungerechte Eigenmietwert-Steuer ist Geschichte. Mit dem heutigen JA fällt eine Abgabe, die der Fiskus Wohneigentümern für ein fiktives Einkommen auferlegt hat. Das Abstimmungsresultat ist ein starkes Signal für mehr Steuergerechtigkeit, Eigenverantwortung und die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das "Überparteiliche Komitee JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts" und der HEV Schweiz sind hoch erfreut über das klare JA der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften. Damit wird die seit Jahrzehnten umstrittene Eigenmietwert-Steuer für selbstgenutztes Wohneigentum endgültig abgeschafft.
Ein historischer Tag für alle, die ihr Eigenheim selbst bewohnen
Mit der Annahme der Vorlage wird die systemfremde und ungerechte Eigenmietwertbesteuerung endgültig beseitigt - eine international einzigartige "Geistersteuer", die selbstnutzende Wohneigentümer Jahr für Jahr belastete. Es kommt selten vor, dass eine Steuer fällt. Umso bedeutender ist dieser Entscheid. Die Vorlage ist das Ergebnis eines langen, sorgfältigen Aushandlungsprozesses: Das Parlament hat einen tragfähigen Kompromiss verabschiedet, den das Volk klar angenommen hat - und damit zugleich ein starkes Zeichen für Steuergerechtigkeit gesetzt. "Das ist ein grosser Erfolg für alle, die in den eigenen vier Wänden leben und für jene, die diesen Traum noch verwirklichen wollen", sagt Nationalrat und HEV-Präsident Gregor Rutz. Er fügt an: "Mit diesem Entscheid hat die Bevölkerung einer ungerechten Geistersteuer endgültig den Garaus gemacht." Ständerätin Brigitte Häberli-Koller, Vizepräsidentin des HEV Schweiz, betont: "Die Abschaffung entlastet vor allem ältere Menschen in ihrem Eigenheim, für das sie jahrzehntelang gearbeitet und gespart haben. Vom neuen Ersterwerberabzug erwarte ich eine wichtige Starthilfe für Familien und andere Mieterinnen und Mieter, um erstmals Wohneigentum zu erwerben."
Gemeinsam für Steuergerechtigkeit und besseren Zugang zu Wohneigentum
Mit der Reform fällt eine international nahezu einmalige Sondersteuer weg, die Wohneigentümer für ein Einkommen belastete, das sie in Wirklichkeit nie erzielt haben. Gleichzeitig werden Fehlanreize zur Verschuldung abgebaut. Im Sinne des Föderalismus erhalten die Kantone mehr Kompetenzen: Sie können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie eine Objektsteuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einführen, um allfällige Ausfälle durch die Aufhebung der Eigenmietwert-Steuer zu kompensieren. Zudem können sie spezielle Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen weiterführen oder sogar ausbauen.
Dank an die Unterstützenden
Der HEV Schweiz dankt allen, die sich in den vergangenen Jahren für diese Reform engagiert haben und hofft, dass das Signal für eine stärkere Verbreitung des selbstgenutzten Wohneigentums gehört wird.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
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