Deutschland muss die neue EU-Batterieverordnung in nationales Recht überführen. Der Bundesrat ist nun dem Gesetzentwurf von Regierung und Bundestag gefolgt. Damit kann das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft treten. Es löst das bisherige deutsche Batteriegesetz (BattG) ab. Das BattDG sieht einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Die in der Verordnung enthaltenen Regelungen machen Anpassungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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