Das OLG Brandenburg wies die Berufung eines Versicherungsnehmers ab, der Schadensersatz für einen Leitungswasserschaden forderte. Ausschlaggebend war die verspätete Meldung des zweiten Schadens, nachdem ein erster Schaden bereits gemeldet und der Vertrag vom Versicherer angefochten worden war. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg hat die Berufung eines Versicherungsnehmers gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt (Oder) zurückgewiesen. Der Versicherungsnehmer hatte von seinem Wohngebäude- ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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