Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.04.2025 (Az. X R 12/22 und X R 13/22) befasst sich mit einem seit Langem in der Praxis umstrittenen Thema: der Bilanzierung von Provisionsansprüchen bei Versicherungsvermittlern, insbesondere bei erfolgsunabhängig vorfinanzierten Provisionen, die einem Stornohaftungszeitraum unterliegen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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