PARIS (dpa-AFX) - Air France und Airbus müssen sich erneut wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten. In Paris hat der Berufungsprozess um den Absturz einer Air-France-Maschine zwischen Rio de Janeiro und Paris im Jahr 2009 begonnen. Dabei kamen damals 228 Menschen ums Leben, darunter auch 28 Deutsche. Den Unternehmen drohen Geldstrafen bis zu 225.000 Euro. Sie hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen.
Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.
In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse. Die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen./evs/DP/he