Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie schreitet allmählich voran: Kürzlich hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf beschlossen, der mit § 34k GewO neue Vorgaben für Darlehensvermittler einführt. Der AfW begrüßt den Schritt, übt jedoch an einzelnen Punkten Kritik. Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 befindet sich in Deutschland derzeit noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Anfang September hat das Bundeskabinett als weiteren Schritt einen entsprechenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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